Sanierung der Grund- und Mittelschule Tann: Innentüren Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-001-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tann
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84367
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Grund- und Mittelschule Tann: Innentüren
Baumaßnahme: Sanierung der Grund- und Mittelschule Tann, Gewerk: Innentüren
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- ca. 35 Stück Innentüren ohne Zargen, 1-flügelig- ca. 8 Stück Innentüren T-30 RS, 1-flügelig- ca. 1 Stück Innentüren T-30 RS, 2-flügelig- ca. 20 Stück Innentüren, 1-flügelig, für Massivholz-Stockzargen- ca. 20 Stück Massivholz-Stockzargen, 1-flügelig- ca. 20 Stück Stahl-Umfassungszargen, 2-schalig, 1-flügelig, wandumfassend- ca. 1 Stück Stahl-Feuerschutztür T-30-1 FSA, 1-flügelig, mit Stahl-Eckzarge- ca. 9 Stück Holz-Glas-Türelemente mit 2-teilig feststehenden Glas-Seitenteilen- ca. 65 Stück Selbstverriegelndes Panik-Einsteckschloss- ca. 14 Stück Beschädigte Schließbleche nachrüsten- ca. 35 Stück Objektband als Umrüstband an Stahlzargen im Bestand- ca- 12 Stück WC-Trennwand Anlage- ca. 1 Stück Verkaufstheke Pausenverkauf
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bad Birnbach
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84364
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.