Sanierung der Grund- und Mittelschule Tann: Bodenbelagsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-001-020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tann
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84367
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Grund- und Mittelschule Tann: Bodenbelagsarbeiten
Baumaßnahme: Sanierung der Grund- und Mittelschule Tann, Gewerk: Bodenbelagsarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- ca. 3.000 m² Untergrundvorbehandlung auf Bestandsflächen- ca. 2.250 m² Grundierung auf Bestandsflächen- ca. 750 m² Grundierung auf nicht saugefähigem Untergrund- ca. 3.000 m² Glätt- und Nivellierspachtelung, Schichtdicke 3 mm- ca. 3.000 m² Ausgleichsspachtelung, Schichtdicke 3-10 mm- ca. 2.000 m² Textiler Bodenbelag, Kugelgarn- ca. 900 m² Kautschuk Bodenbelag - ca. 120 m² Stäbchenparkett Eiche, 10 mm Hochkantlamelle- ca. 1.250 lfm Teppich-Sockelleisten- ca. 700 lfm Holz-Sockelleisten Lärche- ca. 700 lfm Verfugung Holz-Sockelleisten- ca. 40 m Elastische Anschlüsse an diverse Bauteile
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Morsbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51597
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.