Freiham WA 11.1, Fernmelde- und infotechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 613 / 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiham WA 11.1, Fernmelde- und infotechnische Anlagen
Neubau einer Wohnanlage mit138 Wohneinheiten 1 Bewohnertreff, 5 Gewerbeeinheit/en,
und 78Tiefgaragenstellplätzen/Stellplätze
Freiham WA 11.1 München
Die Neubauten von 7 Häusern (A-G) mit 138 Wohnungen erhält eine Sat-ZFTV Versorgung.
Empfangen werden vier verschiedene Satelliten Positionen. Die Montage der Außeneinheit erfolgt auf dem Dach von Haus F.
Über eine LWL-Leitung werden die Infrastrukturpunkte der einzelnen Häuser versorgt. In den jeweiligen Infrastrukturpunkten des BV erfolgtdie Rückwandlungin elektrische Signale. In den Elektrozählerräumen wird die notwendige Verteiltechnik aufgebaut und jede einzelne
Wohnung separat daran angeschlossen und versorgt.
4 Offset Parabolantennen
480 St. Satelliten-Antennendosen
8 Schaltschränke
1.300 St. F-Kompressionsstecker
7 St. LWL-Wandverteiler
Der Abruf der Leistung erfolgt 12 Werktage vor dem Ausführungsbeginn, der zwischen dem 01.03.2022 und dem 12.04.2022 ist.
Die Leistung/en ist/sind innerhalb von 414 Kalendertagen zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauauftrag
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04329
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FRKTB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).