Freiham WA 11.1, Landschaftsbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 544 / 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiham WA 11.1, Landschaftsbauarbeiten
Neubau einer Wohnanlage mit138 Wohneinheiten 1 Bewohnertreff, 5 Gewerbeeinheit/en,
und 78Tiefgaragenstellplätzen/Stellplätze
Freiham WA 11.1 München
Zu bearbeitende Gesamtfläche ca. 6.400m2davon:
Dachbegrünung int./ext. ca. 1.050m2
Tiefgaragenbegrünung ca. 2.350m2
Geländeflächen ca. 3.000m2
Vegetationsflächen ca. 2.250m2
Baumpflanzungen ca. 14 St
Spielplatzflächen ca. 655 m2
Wegeflächen ca. 2.050 m2
Betonfertigteile
Entwässerungsrinnen
Ausstattungselemente und Spielgeräte
Fertigstellungs-und Entwicklungspflege
Der Abruf der Leistung erfolgt 12 Werktage vor dem Ausführungsbeginn, der zwischen dem 15.02.2022 und dem 31.03.2022 ist.
Die Leistung/en ist/sind innerhalb von 8 Monaten zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauauftrag
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainburg
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84048
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FRK1T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).