Lieferung einer Drehleiter DLA(K) 23-12 für die Gemeinde Gerbrunn Referenznummer der Bekanntmachung: DLK Gerbrunn
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gerbrunn
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97218
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung einer Drehleiter DLA(K) 23-12 für die Gemeinde Gerbrunn
Lieferung einer Drehleriter DLA(K) 23-12 nach DIN EN 14043 in zwei Losen für die Gemeinde Gerbrunn
Los 1 - Fahrgestell mit Leiteraufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung einer kompletten Drehleiter nach DIN EN 14043 bestehend aus geeignetem Fahrgestell und Drehleiteraufbau in einem Los
Los 2 - Die Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung einer Beladung für eine Drehleiter DLA(K) 23-12 nach EN 14043
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe von drei vergleichbaren Referenzen in den letzten 12 Monaten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.