Beschaffung lernmittelfreier Schulbücher 2022 und 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 440-0002-2022L-IN
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE211
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://ingolstadt.de
Adresse des Beschafferprofils: http://vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung lernmittelfreier Schulbücher 2022 und 2023
Beschaffung lernmittelfreier Schulbücher für die Haushaltsjahre 2022 und 2023
Los 1
Lieferung von lernmittelfreien Schulbüchern 2022 und 2023, für verschiedene Schulen in Ingolstadt
Los 2
Lieferung von lernmittelfreien Schulbüchern 2022 und 2023, für verschiedene Schulen in Ingolstadt
Los 3
Lieferung von lernmittelfreien Schulbüchern 2022 und 2023, für verschiedene Schulen in Ingolstadt
Los 4
Lieferung von lernmittelfreien Schulbüchern 2022 und 2023, für verschiedene Schulen in Ingolstadt
Los 5
Lieferung von lernmittelfreien Schulbüchern 2022 und 2023, für verschiedene Schulen in Ingolstadt
Los 6
Lieferung von lernmittelfreien Schulbüchern 2022 und 2023, für verschiedene Schulen in Ingolstadt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder entsprechende Bescheinigung des EU-Mitgliedsstaates
-Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung .
Die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) ist durch Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis unter www.pq-verein.de) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) bzw. der Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen binnen 4 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb der genannten Frist vorzulegen. Präqualifizierte Unternehmen legen nur auf gesondertes Verlangen Referenzbescheinigungen vor.
Das Formblatt 124 (Dateiname: „L 124 EU_Eigenerklärungen zur Eignung(0416).pdf“) ist erhältlich als bearbeitbares Formblatt unter: http://vergabe.bayern.de innerhalb der jeweiligen Ausschreibung oder unter: https://www.stmi.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/bauauftraege/index.php . Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist erhältlich unter: https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 6 Arbeitstage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle eingereicht werden. Nur so ist eine rechtzeitige Information aller Bieter noch möglich.
Durch die Neuerungen im Vergaberecht stehen alle Vergabeunterlagen frei zugänglich zur Verfügung. Bitte denken Sie jedoch daran, dass sowohl Änderungen an den Unterlagen als auch Antworten auf Bieterfragen bis kurz vor dem Abgabezeitpunkt möglich sind und damit eventuell Einfluss auf Ihre Kalkulation haben können.
Deshalb sollten Sie die Veröffentlichung regelmäßig auf Änderungen prüfen. Sollten Sie bereits ein Angebot abgegeben haben, können Sie dies bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote zurückziehen und gegebenenfalls durch ein neues Angebot ersetzen.
Es wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform „Vergabe.Bayern.de“ bzw. iTWO Tender zu registrieren. So werden Sie über Änderungen Bieterfragen informiert und können Ihr Angebot digital in Textform oder digital signiert abgeben.
Ort: München
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt..
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
5. mehr als 10 Kalendertage nach Absendung der Absagen per Fax oder E-Mail, beziehungsweise mehr als 15 Kalendertage bei Absendung in Briefform, vergangen sind (§ 134 Abs. 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ingolstadt.de