Lastkraftwagen mit Ladekran und Kipperpritsche und Winterdienstausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: 29/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gräfelfing
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82166
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.graefelfing.de/startseite.html
Abschnitt II: Gegenstand
Lastkraftwagen mit Ladekran und Kipperpritsche und Winterdienstausstattung
Lastkraftwagen mit Ladekran und Kipperpritsche, eines Salzstreugerätes und eines Schneepfluges
LKW mit Ladekran
Betriebshof der Gemeinde Gräfelfing
LKW mit Ladekran
Schneepflug
Betriebshof der Gemeinde Gräfelfing
Schneepflug
Salzstreugerät
Betriebshof der Gemeinde Gräfelfing
Salzstreugerät
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LKW mit Kipperpritsche und Ladekran
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schneepflug
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kichheim-Heimstetten
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Salzstreugerät
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Obergünzburg
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind- bis zum Ablauf der Teilnahme bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland