Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Inbetriebnahme von interaktiven Tafelsystemen mit anschließendem Service
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kommunalbit.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Inbetriebnahme von interaktiven Tafelsystemen mit anschließendem Service
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von einer Rahmenvereinbarungen mit einer Grundlaufzeit von zwei Jahren, beginnend am Tag des Zuschlags, sowie zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 12 Monate. Die Rahmenvereinbarung soll den Bezug von interaktiven Tafelsystemen inkl. Zubehör und dazugehörender Dienstleistungen regeln.
Erlangen, Fürth und Schwabach
Die Zielsetzung der Ausschreibung sowie die Anforderungen an die Leistungen des künftigen Auftragnehmers lassen sich wie folgt, zusammengefasst darstellen:
=> Allgemeine Rahmenbedingungen
Die ausschreibende Stelle agiert als Dienstleister für Endkunden, unter anderem die Stadtverwaltung Erlangen - Schulverwaltungsamt.
o Die Schulen der Stadt Erlangen befinden sich derzeit in unterschiedlichen Zuständen der Sanierung.
o Jegliche Leistungserbringung muss sowohl mit der KommunalBIT als auch dem Endkunden und der jeweiligen Schule koordiniert und in sonstige Gewerke eingetaktet werden.
o KommunalBIT AöR betreut zusätzlich zu den 33 Schulen im Stadtgebiet Erlangen auch 6 Schulverwaltungen in Schwabach, 2 Schulen in Neunkirchen am Brand und jeweils eine Schule in Igensdorf und Weisendorf.
o Sämtliche, zu beziehende Leistungen müssen dabei denn aktuellen „Empfehlungen zur IT-Ausstattung von Schulen Votum 2020“ des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus entsprechen.
=> Lieferleistungen
o Lieferung der interaktiven Tafeln inklusive Zubehör
▪ In bestellter Menge
▪ In bestellter Ausführung inkl. ggf. Optionen und Zubehör
▪ Innerhalb abgestimmter und verbindlich zugesagter Fristen
▪ direkt an den abgestimmten Verwendungsort
=> Dienstleistungen
o Koordination bzw. Projektleitung seitens des Auftragnehmers zur Abstimmung der Lieferungen und aller weiterer beauftragter Dienstleistungen.
o Aufbau und Inbetriebnahme der gelieferten interaktiven Tafeln inklusive Zubehör.
o Beratung des Auftraggebers hinsichtlich der Montage von „Apple-TV“ oder „Air-Server“.
Abnahme gemeinsam mit einem Ansprechpartner der KommunalBIT nach erfolgreich durchgeführten Funktionscheck und Abstimmung eines Termins.
o Optionale Leistung: Teilweise kann es notwendig sein, bereits vorhandene Tafelsysteme zu demontieren und entweder zu entsorgen oder in-nerhalb des Gebäudes der Schule in einen anderen Raum umzuziehen und wieder aufzubauen.
=> Der Service und Support der gelieferten und in Betrieb genommenen interaktiven Tafelsysteme inkl. Zubehöres muss für 60 Monate nach klar definierten Vorgaben erbracht werden.
Die dem Vergabeverfahren zugrunde liegenden Zeitplanung ist in Kapitel 2.2 aufgeführt. Die Einzelaufträge (Abrufe) werden entsprechend den Bedingungen dieser Ausschreibung getätigt. Alle Abrufe bilden einen einheitlichen Vertrag.
Teilweise kann es notwendig sein, bereits vorhandene Tafelsysteme zu demontieren und entweder zu entsorgen oder innerhalb des Gebäudes der Schule in einen anderen Raum umzuziehen und wieder aufzubauen.
Im Rahmen der Angebotsabgabe kann der Bieter auch optional einen höherwertigen Beamer mit FullHD-Auflösung anbieten (vgl. Kriterium I5.6). Die Angabe eines solchen Beamers ist jedoch nicht verpflichtend und geht nicht in die Angebotswertung mit ein
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Inbetriebnahme von interaktiven Tafelsystemen mit anschließendem Service
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.8.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.