Neukonzeption Helmut-Haller-Platz in Augsburg - Vergabe der Objektplanungen Freianlagen, Verkehrsanlagen und Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 610 22 01 001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neukonzeption Helmut-Haller-Platz in Augsburg - Vergabe der Objektplanungen Freianlagen, Verkehrsanlagen und Gebäude
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 2, mit den Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 4, sowie Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 2.
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle in Augsburg, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadt Augsburg beabsichtigt den nordwestlich der Augsburger Innenstadt gelegene Helmut-Haller-Platz neu zu konzeptionieren. Ein Grundsatzbeschluss des Stadtrats liegt vor.
Der Helmut-Haller-Platz in Oberhausen ist seit Jahren ein hochfrequentierter Treffpunkt der Drogen- und Alkoholikerszene. Die damit verbundenen Begleiterscheinungen haben in der Stadtgesellschaft zu der Wahrnehmung geführt, dass der Platz insgesamt problembehaftet und unsicher sei. Dies führt zum Teil zur aktiven Meidung des Platzes. Auch wenn es objektiv betrachtet kein Sicherheitsproblem auf dem Platz gibt kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen den Suchtkranken und den Anwohnern bzw. anliegenden Gewerbetreibenden.
Die Lage des Helmut-Haller-Platzes ist städtebaulich wenig markant. Eingefasst zwischen Wohnungsbau, Nahversorgung und Bahnlinie bildet der Platz nur teilweise klare Kanten. Dadurch ergeben sich unterschiedliche Anknüpfungspunkte in die Nachbarschaft. Der Platz integriert die klassischen Funktionen eines Stadtteilplatzes für Treffen, Aufenthalt, Spielen, Identifikation nur unzureichend. Zudem sollte er als Mobilitätsknoten einen gewissen Repräsentationscharakter haben, den er nur bedingt erfüllt. Die Lage an der Bahnlinie und die anschließenden Bus- und Tramlinien bringen zudem eine hohe Anzahl an Besucher auf den Platz.
In einem intensiven Beteiligungsverfahren wurde unter Mitarbeit des Büros bauchplan ).( Landschaftsarchitekten und Stadtplaner PartmbB, München ein Vorentwurfsstand entwickelt der nun die Grundlage für die weitere Planung und Realisierung darstellt. Die Broschüre des Beteiligungsverfahrens sowie der Vorentwurf sind Teil der Vergabeunterlagen. Der Vorentwurf sieht neben der Platzgestaltung, einem Belichtungskonzept auch bauliche Anlagen wie Pergolen und Überdachungen vor.
Auf der bestehenden Tiefgarage soll dieser Vorentwurf nun inkl. der dargestellten Nebengebäuden ausgeführt werden.
Die Maßnahme wird öffentlich gefördert (Erfordernis eines Verwendungsnachweises).
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 2 in den Leistungsphasen 3 und 5-9, mit den Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 4 in den Leistungsphasen 3 und 5-9, sowie Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 2 in den Leistungsphasen 3-9. Die Beauftragung erfolgt an den Freianlagenplaner als Hauptauftragnehmer. Der Umgriff des Leistungsbereichs ist im den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertrag beschrieben.
Die Beauftragung für die Objektplanungen erfolgt nach HOAI stufenweise. In der ersten Stufe wird die Leistungsphase 3 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen weiterer Leistungsstufen abgeleitet werden. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Die Objektplanung Freianlagen wird nach derzeitigem Kenntnisstand entsprechend HOAI Anlage 11 in die Honorarzone IV, die Objektplanung Verkehrsanlagen entsprechend HOAI Anlage 13 in die Honorarzone III und die Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Anlage 10 in die Honorarzone II eingestuft.
Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgenden anrechenbaren Kosten (netto) für die Objektplanungen aus:
Freianlagen KGR 500 ca. [Betrag gelöscht] EUR, netto, Verkehrsanlagen KGR 500 ca. [Betrag gelöscht] EUR, Gebäude KGR 530/540 ca. [Betrag gelöscht] EUR, netto
Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung voraussichtlich in 05/2022, Baubeginn 2024, Fertigstellung Baumaßnahme Mitte 2026.
Die Bewertung erfolgt anhand folgender Kriterien; je Kriterium ist maximal die in Klammern angegebene Punktzahl erreichbar:
1. Erfahrung in Planung und Ausführung von Referenzprojekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen:
1.1. Bauvorhaben vergleichbarer Größe, Objektplanung Freianlagen (20 Punkte),
1.2. Bauvorhaben vergleichbarer Größe, Objektplanung Verkehrsanlagen (20 Punkte),
1.3. Planung und Ausführung von öffentlich geförderten Bauvorhaben (10 Punkte).
2. Anzahl Mitarbeiter (10 Punkte).
Der jeweilige Bewertungsmaßstab ist in der Eignungsmatrix definiert. Die Eignungsmatrix ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter diesen Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Eigenerklärung des Bewerbers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung für den Projektverantwortlichen (siehe Bewerberbogen). Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ für den Projektverantwortlichen gemäß dem Baukammergesetz (BauKaG) vom 9.5.2007. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfall die Vorgaben der Art. 2 BauKaG erfüllt sind.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 2,0 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 2,0 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Eigenerklärung zu Referenzprojekten des Bewerbers in der Anlage Referenzliste:
Referenzen werden nur gewertet, wenn zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung zumindest die Leistungsphasen 3 und 5-8 vom Bewerber erbracht worden und abgeschlossen ist (Mindestanforderung).
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Projektbearbeitung der Leistungsphase 8 im Jahr 2011 oder später erfolgt ist und diese bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossen wurde (Mindestanforderung).
Die Referenzprojekte Objektplanung Freianlagen müssen mind. der Honorarzone IV zugeordnet sein (Mindestanforderung).
Die Referenzprojekte Objektplanung Verkehrsanlagen müssen mind. der Honorarzone III zugeordnet sein (Mindestanforderung).
Es werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und / oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung / Projektleitung) den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist. Ist die Projektbearbeitung in einem anderen Büro erfolgt, ist für die Bewertung eine Bestätigung des beauftragten Büros über eine verantwortliche Bearbeitung als Projektleiter für die sich bewerbende Person erforderlich und der Bewerbung beizulegen.
b) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers im Bewerberbogen: Bewertet wird die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter einschließlich der Führungskräfte aus den Jahren 2019, 2020 und 2021, die im Bereich Planung (technische Mitarbeiter) tätig sind, ohne Praktikanten, Sekretariat und dergleichen.
Vollzeitkräfte werden als 1,00 Mitarbeiter gewertet. Teilzeitkräfte werden auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umgerechnet und auf zwei Dezimalstellen kaufmännisch gerundet.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Siehe III.1.1) dieser Bekanntmachung.
a) Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Eigenerklärung im Bewerberbogen oder EEE).
Zusätzlich hat er anzugeben, ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist (Eigenerklärung im Bewerberbogen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Als Bewerbung ist der III.6_Bewerberbogen, die Anlage Referenzliste, die Anlage III.9_Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend), die Anlage III.7_Eignungsleihe (falls zutreffend) und die III.8_Verpflichtungserklärung (falls zutreffend) einzureichen. Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Bewerbungen können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil der Bewerbung auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung der Bewerbung muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Bewerbungsabgabe erklärt, angegeben werden (Textform). Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Bewerbung nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
b) Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind über die Vergabeplattform einzureichen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich über die Vergabeplattform veröffentlicht, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerber fragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren;
c) Die Nachforderung unternehmensbezogener Unterlagen nach § 56 Abs. 2 VgV wird vorbehalten. Die Bewerber haben keinen Rechtsanspruch auf Nachforderung. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Teilnahmefrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird die Bewerbung ausgeschlossen;
d) Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S.1 VgV) und legen eine gemeinsame Referenzliste vor. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, die zugleich eine Bewerbung als Einzelbewerber oder Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft einreichen, sind unzulässig. Eine Mehrfachbeteiligung kann zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und einem Ausschluss aller Angebote, an dem das betreffende Unternehmen beteiligt ist, führen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoßspätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]