Sanierung Schokofabrik – Gebäudeplanung Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-BAY-GP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95445
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bayreuth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Schokofabrik – Gebäudeplanung
Die Planungsleistungen der Architekten beziehen sich vor allem auf die Ertüchtigung der Decke zum ersten
Obergeschoss, die Gestaltung und Ausstattung des Obergeschosses zum Jugendzentrum mit Schwerpunkt
kultureller und künstlerischer Angebote sowie Räumen für die Geschäftsführung des Schoko e. V., für das
Jugendforum, für Künstler und für Seminarnutzungen. Die Nutzungen im Erdgeschoss sollen im Grundsatz
beibehalten werden. Verbesserungen räumlicher Art – von der Eingangsgestaltung, über die räumliche
Aufwertung, z. B. der Erschließung, Schaffung von mehr Depotraum wie auch von mehr Säulenfreiheit im
Bereich der Skateanlage, die Aufwertung der Skateanlage beim Wiedereinbau sind jedoch erwünscht und Teil
der Planungsaufgabe. Neben dem denkmalgerechten, doch den „rauen“ Industriecharakter beibehaltenden und
zeitgemäße haustechnische Anforderungen erfüllenden Ausbau sind auch besondere Anforderungen in Sachen
Akustik (für Konzerte) und Schallschutz zwischen den Räumen und nach Draußen in den Kriterienkatalog
aufzunehmen. Zudem soll die Planung im Dialog resp. partizipativ mit den künftigen Nutzern – den aktiven
Jugendlichen und Projektträgern im allgemeinen wie auch aktiven Skatern (v.a. hinsichtlich des Wiedereinbaus
mit Aufwertung Skateanlage) im Besonderen vertreten durch noch zu benennende Vertreter des Schoko e. V. – erfolgen.
Bayreuth
Objektplanung (Gebäudeplanung) gemäß HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1, § 33 ff. Leistungsphasen 1-9 inkl.
besonderer Leistung.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1-2 inkl. Besondere Leistungen,
— Stufe 2: Leistungsphasen 3-4,
— Stufe 3: Leistungsphase 5-7,
— Stufe 4: Leistungsphase 8-9.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-2
sowie besondere Leistung beauftragen. Der AG behält sich vor, die Übertragung der weiteren Leistungsstufen
auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine
Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Laufzeit des Vertrags
II.2.7) beinhaltet 4 Jahre Gewährleistung/Lph. 9.
Objektplanung (Gebäudeplanung) gemäß HOAI 2013 Teil 3, Abschnitt 1, § 33 ff. Leistungsphasen 1-9 inkl.
besonderer Leistung Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1-2 inkl. Besondere Leistungen,
— Stufe 2: Leistungsphasen 3-4,
— Stufe 3: Leistungsphase 5-7,
— Stufe 4: Leistungsphase 8-9.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-2
sowie besondere Leistung beauftragen. Der AG behält sich vor, die Übertragung der weiteren Leistungsstufen
auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine
Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berching
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92334
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.kuehnlein-architektur.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen
nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.