Übernahme und Entsorgung von künstlichen Mineralfasern KMF Referenznummer der Bekanntmachung: 700 21 DN 01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Entsorgung von künstlichen Mineralfasern KMF
Alternative A: Übernahme und Entsorgung
- Annahme der in der Stadt Augsburg anfallenden künstlichen Mineralfasern,
- Ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle.
Alternative B: Übernahme, Verpressen und Lieferung nach Augsburg-Nord
- Annahme der in der Stadt Augsburg anfallenden künstlichen Mineralfasern,
- Aufbereitung (Verpressen) der künstlichen Mineralfasern, - Lieferung der verpressten KMF an die Deponie Augsburg Nord.
Stadt Augsburg
Alternative A: Übernahme und Entsorgung
- Annahme der in der Stadt Augsburg anfallenden künstlichen Mineralfasern,
- Ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle.
Alternative B: Übernahme, Verpressen und Lieferung nach Augsburg-Nord
- Annahme der in der Stadt Augsburg anfallenden künstlichen Mineralfasern,
- Aufbereitung (Verpressen) der künstlichen Mineralfasern, - Lieferung der verpressten KMF an die Deponie Augsburg Nord.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Entsorgung von künstlichen Mineralfasern (KMF).
Ort: Mammendorf
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.1.7 und V.2.4 Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]