Generalsanierung mit Teilersatzneubau der staatlichen Berufsschule Waldkirchen - Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI und Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 45 HOAI - LPH 3-9
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freyung
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94078
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung mit Teilersatzneubau der staatlichen Berufsschule Waldkirchen - Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI und Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 45 HOAI - LPH 3-9
VgV-Verfahren ´Generalsanierung mit Teilersatzneubau der staatlichen Berufsschule Waldkirchen`;
Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI und Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 45 HOAI - Leistungsphasen 3-9
Vorgesehen ist die stufenweise (Stufen jeweils LPH 3+4, LPH 5-7, LPH 8+9) und abschnittsweise Beauftragung der Leistungen.
Aus Platzgründen sind die Zuschlagskriterien im Bekanntmachungstext nur komprimiert dargestellt, die vollständigen Zuschlagskriterien mit Unterpunkten sind den kostenfrei und uneingeschränkt zugänglichen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
In Stufe 2 des Verfahrens ist eine Einverständniserklärung zur Verkürzung der Angebotsfrist auf 14 Kalendertage gem. § 17 Abs. 7 VgV gefordert.
Waldkirchen
Der Gesamtkomplex wurde zum besseren Verständnis bzw. zur besseren Handhabung in Bauteile unterteilt.
Die bisherige, durch freistehende, umgeordnete Erweiterungsbauten stark zerklüftete Grundstruktur der Berufsschule Waldkirchen muss in ihrer Grundform im Wesentlichen erhalten bleiben. Durch einen Neubau vor Nutzung angeordnet (Bauteile 3+4) kann das Flächendefizit an Fachräumen mit Werkstätten und Nebenräumen gedeckt werden. Mit dem Bauteil 5 wird das Flächendefizit der FOS/BOS sowie der Fachbereich „Wirtschaft“ durch einen weiteren Neubau beseitigt.
Die bestehenden Gebäudeteile der Berufsschule Waldkirchen gliedern sich an den zentral liegenden Neubau. Durch die Orientierung innerhalb des Gebäudes entlang einer Längsachse bleibt das innere Gefüge unverändert. Der zusätzliche Platzbedarf des Lehrer- und Verwaltungsbereichs kann in Gebäudeteil 3 erfolgen. Der Anlaufpunkt der Verwaltung wird wieder in einer zentralen Lage im Eingangsbereich zu finden sein, die Lehrerbereiche bleiben dem zukünftigen Verwaltungsbereich zugeordnet. Auf der Ebene 1 sind im Bauteil 1 Räume des KPZ, Fachräume der Bau-Holzabteilung sowie Technik und Kellerräume untergebracht. Im Bauteil 2 befinden sich Umkleide-, Wasch- und WC-räumen.
Auf Ebene 2 befinden sich Räume der Fachabteilung Dachdecker, der Kfz sowie für die Metallabteilung. Auf Ebene 3 sind Kfz-Bereich, Verwaltung, Aula mit Mensa sowie die naturwissensch. Räume der Berufsschule untergebracht. Auf Ebene 4 und 5 sind ausschließlich Klassenräume untergebracht. Das berufliche Schulzentrum befindet sich an der Erschließungsstraße „Freyunger Straße“, die wiederum an die Hauptverkehrsstraße „Bahnhofstraße“ gut angebunden ist. Großräumig gesehen befindet sich das berufliche Schulzentrum in Nähe des Stadtteils „Bannholz“.
Durch die Schaffung einer neuen Hauptzufahrt werden die Belange des Brandschutzes ebenso erheblich verbessert wie der Güter- bzw. Personenverkehr. In unmittelbarer Nähe zur Berufsschule befindet sich mit dem Dachdeckerwohnheim eine wichtige Einrichtung, die eng mit der Berufsschule verbunden ist. Die Schule verfügt über eine Bushaltestelle, der zentrale Busbahnhof ist jedoch 450 m vom Standort der Berufsschule entfernt. Das verzweigte Netz der Zu- und Abfahrten bietet gerade vor dem am stärksten frequentierten Bereich unzureichende Warte- bzw. Parkgelegenheiten, vor allem für den Busverkehr. In Verbindung mit der Gebäudekonzeption Schule/Sporthalle lässt sich eine einladende Warte- und Begegnungszone schaffen, die das mitunter hohe Schüleraufkommen verarbeiten kann.
Bedingt durch die höhenbedingte Staffelung der Gebäude und der flächigen Ausdehnung sind insgesamt 5 Haupttreppenkerne im Gebäudekomplex verteilt. Dabei verbindet der Treppenkern 2 (Bau-Holzebene (Ebene 1)/Metallebene (Ebene 2)/Verwaltung-Aula (Ebene 3)) und der Treppenkern 4 (Verwaltung-Aula (Ebene 3)/FOS-BOS (Ebene 4)/Klassenrume (Ebene 5)) in Verbindung der Ebene 3 alle Geschosse. Daher sind bei diesen Treppenräumen Aufzüge mit angegliedert. In Nähe dieser Treppenkerne 2 und 4 sind entsprechende barrierefreie Sanitäranlagen sinnvoll angegliedert.
Aufgrund der unterschiedlichen und vielfältigen Räume bzw. Werkstätten sind diverse Raumgrößen und Raumhöhen erforderlich. Insbesondere auf den Ebenen 1 und 2 sind aufgrund der Werkstätten hohe Räume erforderlich, während bei den klassischen „Schulräumen“ sowie der Verwaltung übliche Geschosshöhen angewandt werden müssen. Die Kfz-Halle wird als nach oben offener Hallenbau geplant.
Die Aufteilung der Bauabschnitte hat sich mittlerweile geändert - siehe Projektunterlagen.
Der erste Bauabschnitt inkl. Außenanlagen wurde bereits realisiert. Die restlichen Freianlagen werden im Rahmen der Bauabschnitte 2-5 sukzessive erstellt.
1) Bei einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen, um Informationen mittels E-Mail-Benachrichtigung über Fragen/Antworten und Änderungen zu erhalten. Die Registrierung ist kostenfrei;
2) Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen;
3) Teilnahmeantrag und Angebotsunterlagen sind gem. § 126 b BGB in Textform einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalsanierung mit Teilersatzneubau der staatlichen Berufsschule Waldkirchen - Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI und Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 45 HOAI - LPH 3-9
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags liegt beim Bewerber. Abgabe des Teilnahmeantrags, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, per Nachricht an die Vergabestelle, direkt oder anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können sogar zum Ausschluss führen. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die geforderten Unterlagen zum Verhandlungsverfahren sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen. Teilnahmeanträge und Angebote in Textform müssen nicht handschriftlich signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bieter bzw. Bewerber.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht vorliegen,
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Bewerber/Bieter dürfen bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Es wird vorausgesetzt, dass die im Teilnahmeantrag genannten und vorgesehenen Projektleiter sowie Stellvertreter am Vorstellungs-/Verhandlungstermin teilnehmen und die jeweiligen Präsentationspunkte je nach Zuständigkeit eigenverantwortlich vorstellen. Dies kann sich in der Bewertung widerspiegeln. Nur vollständig ausgefüllte Teilnahmeanträge mit vollständigen Nachweisen und Anlagen werden berücksichtigt.
Bewerbungen mit fehlenden Angaben bei Pflichtfeldern (grün schattiert) werden nicht berücksichtigt oder es erfolgt Punktabzug. Änderungen, Abweichungen und Nichteinhaltungen sind zu kommentieren.
Gewertet werden 2 Referenzen aus dem Referenzformular, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der veröffentlichten Kriterien erreichen. Wurden Referenzen im Rahmen einer ARGE, oder als/mit Nachunternehmer erbracht, so ist dies und der auf den Bewerber entfallene Auftragsumfang anzugeben. Referenzangaben sind gemäß § 46 VgV einzureichen, hierfür ist ein Formblatt „Liste Referenzen“ bereitgestellt. Zusätzliche Referenzpräsentationen, Bilder oder dgl. werden nicht berücksichtigt.
Die eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Verfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Angaben sind Voraussetzung für die Wertung der Bewerbung.
Bei einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.