Bewirtschaftung von Parkraumflächen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021004696
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-muenchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewirtschaftung von Parkraumflächen
Das LMU Klinikum beabsichtigt für seine bestehenden, im laufenden Betrieb befindlichen Kliniken, Abteilungen und Institute der Standorte Großhadern und Innenstadt den Auftrag über die Bewirtschaftung von Parkraumflächen und den damit verbundenen Dienstleistungen zu vergeben.
München
Bewirtschaftung von Parkraumflächen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bewirtschaftung von Parkraumflächen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7 und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4 werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert [Betrag gelöscht] EUR.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Interessenten an der Auftragserteilung, die eine Verletzung ihrer Rechte im Vergabeverfahren durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften geltend machen und darlegen können, können - solange der Zuschlag durch die Vergabestelle noch nicht erteilt ist - bei der Vergabekammer einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung stellen.
Zu beachten ist hierfür die Rügeobliegenheit als Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Nachprüfungsantrag (§ 160 Abs. 3 GWB). Dieser ist unzulässig, soweit der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften schon im Vergabeverfahren positiv erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen, gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Ist der geltend gemachte Fehler bereits in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar, so muss dieser spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Allerdings ist § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB übergreifend, so dass ein Bieter bei positiver Kenntnis vom Vergabeverstoß immer innerhalb einer Frist von 10 Tagen rügen muss.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]