D&O-Versicherungsprogramm Los 3 Referenznummer der Bekanntmachung: 21-08-LW-D&O-3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fms-wm.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
D&O-Versicherungsprogramm Los 3
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Exzedentenverträge im Bereich D&O (Los 3) für das D&O-Versicherungsprogramm der FMS-WM. Die Grundversicherung D&O (Los 1) sowie die Grundversicherung FIPI (Los 2) werden im separaten Vergabeverfahren "D&O-Versicherungsprogramm Los 1 und 2" ausgeschrieben und sind auf der E-Vergabe Plattform zu finden.
München
Die FMS-WM ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Die FMS-WM plant, für sich und ihre Organe sowie für die Tochtergesellschaften der FMS-WM und deren Organe Versicherungen zu beschaffen. Ausschreibungsgegenstand ist eine strukturierte, aus aufeinander abgestimmten Losen zusammengesetzte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organmitglieder (Directors- and-Officers-Versicherungsprogramm) sowie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Finanzinstitute (Financial Institutions Professional Indemnity, im Folgenden als „FIPI“ bezeichnet) für die FMS-WM und deren Tochtergesellschaften mit marktüblichen Deckungssummen.Ablaufdatum der bisherigen Policen ist der 08. Dezember 2021.
Der Ausschreibungsgegenstand ist in drei Lose unterteilt. Los 1 beschreibt die Grundversicherung D&O und Los 2 betrifft die FIPI Versicherung. Diese beiden Lose werden in dem separaten Vergabeverfahren "D&O-Versicherungsprogramm Los 1 und 2" ausgeschrieben, welches ebenfalls auf der E-Vergabe-Plattform zu finden ist. Los 3 wird in dem vorliegenden, separaten Vergabeverfahren "D&O-Versicherungsprogramm Los 3" ausgeschrieben und umfasst die Vergabe von mehreren Exzedentenversicherungen in Exzedent 1 bis Exzedent 4. Zwingende Vorgabe für alle Lose ist die erforderliche Kontinuität der bestehenden Versicherungen: Die FMS-WM erwartet, dass die Bieter zur erforderlichen Rückwärtsversicherung zum 08. Juli 2010 auf das bestehende Kontinuitätsdatum zum 06. August 2010 (Bereich D&O) zur Freiheit von Pflichtverletzungen abstellen.
Das vorliegende Vergabeverfahren beschreibt den Abschluss von Exzedentenversicherungen D&O (Los 3) mit einem Umfang von insgesamt EUR 60 Mio. Bitte finden Sie nähere Informationen in den Bewerbungsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
D&O-Versicherungsprogramm Los 3
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.