Rahmenvereinbarung LIMNO 2022-2026
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung LIMNO 2022-2026
Rahmenvereinbarung mit allgemeinen Regelungen für die Weiterentwicklung und Grundwartung der Fachanwendung LIMNO
Die Fachanwendung LIMNO (INFO-Was-Fachanwendung Qualitative Hydrologie - LIMNO) dient der Datenhaltung von chemischen und biologischen Messwerten an Oberflächengewässern und ist ein unersetzliches Werkzeug zur Unterstützung der Fachaufgaben in allen Monitoring Bereichen an Oberflächengewässern innerhalb der bayerischen Wasserwirtschaft. Neben der Datenhaltung dient die Fachanwendung der Auswertung nach gesetzlichen Vorgaben wie der OGewVO und wird zur Erfüllung von Berichtspflichten nach WRRL, Regensburger Vertrag und weiteren eingesetzt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Fachanwendung LIMNO wird vom LfU seit 2003 in Kooperation mit den Bundesländern Thüringen und Baden Württemberg als VKoopUIS-Projekt weiterentwickelt. Die Anwendung wurde durch das Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung (IOSB) programmiert. Alle Rechte liegen bei Fraunhofer. Den Projektpartnern innerhalb der VKoopUIS wird lediglich ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt.
Da das Fraunhofer IOSB aus rechtlichen Gründen (s.o.) alleiniger Anbieter ist, wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (EU) gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c VgV durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Unwirksamkeit dieses Auftrages kann gem. § 135 Absatz 3 GWB nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 10 Kalendertagen (gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) geltend gemacht werden. Für das Verfahren vor der Vergabekammer wird auf §§ 160 ff GWB verwiesen.