Generalplanerleistungen für ein Labor- und Bürogebäude einschließlich Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: ING-102-17
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg/Oberschleißheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen für ein Labor- und Bürogebäude einschließlich Freianlagen
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Ingolstädter Landstraße 1
85764 Neuherberg
Das Helmholtz Zentrum München GmbH beabsichtigt, mit der Entwicklung des Helmholtz PioneerCampus(HPC) die Forschungsaktivität internationaler, junger Top-Talente zu konzentrieren und so eineModelleinrichtung zur Förderung zukünftiger wissenschaftlicher Eliten im Bereich der Diabetesforschungzu schaffen. Der HPC soll ca. 9 000 m2 BGF umfassen und soll sich in großflächige und hochflexibleLaborbereiche und direkt daran angeordnete Bürobereiche gliedern. Weiterhin soll das Gebäude in offenenErschließungs- und Aufenthaltsflächen die Kommunikation der Wissenschaftler besonders fördern undVernetzungsmöglichkeiten bieten. Dafür sollen die notwendigen Planungsleistungen (Generalplanung) aneinenAuftragnehmer beauftragt werden. Auf Basis einer Leistungsbeschreibung ist ein Planungsentwurf für dieErrichtung des Gebäudes und der Außenanlagen anzubieten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Generalplanungsleistungen für ein Labor- und Bürogebäude einschl. Freianlagen
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in §160 Absatz 3 GWB wie folgt: 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Telefon: +49 8931870
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Ingolstädter Landstraße 1
Der Änderungsantrag (Tektur) zum Bauantrag ist notwendig, da baurechtlich relevante Änderungen im Zuge der Ausführungsplanung eingeflossen
sind. Die Änderungen sind der Baugenehmigungsbehörde darzulegen und durch diese zu genehmigen.
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Aufgrund diverser Änderungen (Cafeteria, Materialtransport-Flure in den Laboren, Dachausstieg mit Treppe, PV-Anlage, etc.) wird es erforderlich, eine Tektur zum Bauantrag zu erstellen und bei der Baurechtsbehörde zur Genehmigung einzureichen. Hierfür müssen wiederholt Grundleistungen erbracht werden.
Es wurden durch Behörden und Nutzer zusätzliche Auflagen/Forderungen gestellt die zum Zeitpunkt der Beauftragung dem AG nicht bekannt waren. Durch die daraus resultierende Änderungen wurde eine teilweise Wiederholung von Grundleistungen erforderlich um eine Tektur zum Bauantrag zu erstellen.