Konzeption, Entwicklung und Lieferung sowie Pflege und Support der Individualsoftware "Integriertes Migrantenverwaltungssystem neu" Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-11-45-18
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stmi.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeption, Entwicklung und Lieferung sowie Pflege und Support der Individualsoftware "Integriertes Migrantenverwaltungssystem neu"
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) beabsichtigt, mit dem
vorliegenden Vergabeverfahren die Konzeption, Entwicklung und Lieferung sowie Pflege und Support
der Individualsoftware »Integriertes Migrantenverwaltungssystem neu« – Kurzbezeichnung: »IMVS.neu«
–, einer Software zur Erfassung und Verwaltung personenbezogener Daten von Migranten sowie zur
Unterkunftsverwaltung und Gebührenabrechnung im Freistaat Bayern zu beschaffen.
Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme sind folgende wesentlichen Leistungen umfasst:
● Feinkonzeptionierung, Erstellung und Überlassung der Individualsoftware »IMVS.neu« auf Dauer;
● Migration der Altdaten;
● Anwenderschulungen;
● Pflege (Störungsbeseitigung und/oder Lieferung neuer Programmstände) und Support (insb. User Help Desk);
● Weiterentwicklungs- und Anpassungsleistungen an der Individualsoftware »IMVS.neu« auf gesonderte
Anforderung des Auftraggebers;
● weitere Beratungs- und Schulungsleistungen im Zusammenhang mit der Implementierung und Nutzung der
Software »IMVS.neu« auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers.
Betriebsleistungen (Betrieb von Servern und Datenbanken) sind nicht vom Leistungsumfang umfasst. Die
Einzelheiten zu den vertragsgegenständlichen Leistungen finden sich in den beigefügten Vertragsunterlagen,
insbesondere den Vertragsbedingungen (EVB-IT Erstellungsvertrag) und der Leistungsbeschreibung
einschließlich ihrer Anlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Der
Antrag ist zulässig, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte
Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen
sind(§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten
Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der
Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
bzw. zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15
Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Internetadresse der Vergabekammer Südbayern: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Volimplementierung der AZR-Schnittstellenanbindung sowie Lieferung ergänzender Hardware im Projektkontext iMVS.neu.
Die ursprüngliche Beauftragung sah vor, dass der Auftragnehmer die in der Ausschreibung genannte Option der Teilimplementierung der Erstregistrierung umsetzt. In dieser Variante wäre die Gesamtlösung so gestaltet gewesen, dass der Auftraggeber einen Client für die erkennungsdienstliche Behandlung und Erstregistrierung inklusive Hardware als Mitwirkungsleistung zur Verfügung stellt. Die Leistung des Auftragnehmers in der Option der Teilimplementierung umfasst den Import des Personenvorgangs anhand der AZR -Nummer und die Fortführung des Prozesses zur Aufnahme in der Aufnahmeeinrichtung. Die im nun zu beauftragenden Angebot vorgestellte Lösung ändert die Gesamtlösung dahingehend, dass der Auftragnehmer die in der Ausschreibung genannte Option der Vollimplementierung umsetzt. Die Vollimplementierung sieht vor, dass vom Auftragnehmer die Software für die erkennungsdienstliche Behandlung, die Erstregistrierung mittels AZR - ER und die Erstellung des Ankunftsnachweises geliefert wird. Nachdem der bisher genutzte Client für die erkennungsdienstliche Behandlung aufgrund vertraglicher Gegebenheiten zukünftig nicht mehr zur Verfügung steht, sieht der Auftrag zudem die Beschaffung der für den Gesamtprozess zwingend notwendigen Clients für die erkennungsdienstliche Behandlung vor.
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Die ursprüngliche Beauftragung sah vor, dass der Auftragnehmer die in der Ausschreibung genannte Option der Teilimplementierung der Erstregistrierung umsetzt. In dieser Variante wäre die Gesamtlösung so gestaltet gewesen, dass der Auftraggeber einen Client für die erkennungsdienstliche Behandlung und Erstregistrierung inklusive Hardware als Mitwirkungsleistung zur Verfügung stellt. Zum Zeitpunkt der ursprünglichen Vergabe ging der Auftraggeber noch davon aus, dass eine Teilimplementierung der AZR-SST die technisch ausreichende und somit sinnvollste und wirtschaftlichste Lösung sei. Aktuell wird dafür ein Client verwendet, der perspektivisch aufgrund geänderter Rahmenbedingungen nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Die nunmehr angedachte Lösung ändert die Gesamtlösung dahingehend, dass der Auftragnehmer die in der originären Ausschreibung genannte Option der Vollimplementierung umsetzt. Die Vollimplementierung sieht vor, dass vom Auftragnehmer die Software für die erkennungsdienstliche Behandlung, die Erstregistrierung mittels AZR-ER und die Erstellung des Ankunftsnachweises sowie die dafür notwendige Hardware geliefert wird.
Die Notwendigkeit zur Vertragsänderung ergibt sich aufgrund von Umständen, welche dem Auftraggeber zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehen konnte. Durch Aufkündigung einer Verwaltungsvereinbarung vor dem Ende der Vertragslaufzeit steht die für den Gesamtprozess in iMVS zwingend notwendige "Personalisierungsinfrastrukturkomponente" zukünftig nicht mehr über Dritte zur Verfügung und muss daher eigenverantwortlich beschafft und betrieben werden.