Lieferung von 13 Leasing-Nutzfahrzeugen für den Snowboard Verband Deutschland e.V.
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Planegg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82152
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.snowboardgermany.com/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 13 Leasing-Nutzfahrzeugen für den Snowboard Verband Deutschland e.V.
Lieferung von 13 Leasing-Nutzfahrzeugen für den Snowboard Verband Deutschland e.V.
Lieferung von 13 Leasing-Nutzfahrzeugen für den Snowboard Verband Deutschland e.V.
Spezifischer Leasingbeginn für die jeweiligen Fahrzeugtypen ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über den Eintrag in das Handelsregister (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Angabe zur Befugnis der Leistungserbringung nach den Rechtsvorschriften des Niederlassungsstaates (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“).
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresgesamtumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“).
— Mindestens 3 Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Wertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“).
— Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
—— Weitere mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Eigenerklärung zu gewerblichen Schutzrechten (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Erklärung der Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (gemäß Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“),
— weitere Unterlagen gemäß Ziffer 11 bis 13 der Bewerbungsbedingungen, sofern einschlägig.
—— Um in diesem Vergabeverfahren Bieterfragen stellen, deren Beantwortungen erhalten und ein Angebot abgeben zu können, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattform subreport ELViS unter https://www.subreport-elvis.de erforderlich. Für die Registrierung wird ein gültiger E-Mail Account benötigt.
Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen ggf. auch den anderen Interessenten noch rechtzeitig bekannt gegeben werden können, müssen Rückfragen spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Auskünfte werden ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem subreport ELViS gegenüber allen Bietern erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§ 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).