Errichtung und Anmietung Gerüst zur Sicherung des Teufelsgrabenaquädukts Referenznummer der Bekanntmachung: SV-MAL-211215-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.swm.de/einkauf/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Anmietung Gerüst zur Sicherung des Teufelsgrabenaquädukts
Ersatz des bestehenden Mietgerüsts zur Sicherung des Aquädukts im Teufelsgraben.
Das Teufelsgrabenaquädukt wurde 1890 für eine Trinkwasserleitung nach München in
Stampfbetontechnik errichtet und steht unter Denkmalschutz.
Seit Ende der 1990er Jahre wird die Wasserleitung über das Aquädukt nicht mehr genutzt - Die Brücke
besitzt somit keine Funktion für die Wasserversorgung mehr.
Der Querschnitt des Tals im Bereich des Bauwerks ist V-förmig mit beidseitig stark ansteigenden Hängen
und einer ebenen Talsohle mit einem Bachlauf.
Unter einem der Brückenbögen (maximale, lichte Höhe am Scheitelpunkt der Brückenbögen: 16,65m)
verläuft ein gut frequentierter Wirtschaftsweg (Wanderer, Radfahrer, Ausflugsgruppen, Waldwirtschaft,…).
Das neue Gerüst dient der Verkehrssicherung dieses Weges und soll auch als Arbeitsgerüst für weitere
Voruntersuchungen, sowie eventuell für eine (Teil-)Sanierung dienen.
83626 Valley, Aquädukt Teufelsgraben
Ersatz des bestehenden Mietgerüsts zur Sicherung des Aquädukts im Teufelsgraben.
Das Teufelsgrabenaquädukt wurde 1890 für eine Trinkwasserleitung nach München in
Stampfbetontechnik errichtet und steht unter Denkmalschutz.
Seit Ende der 1990er Jahre wird die Wasserleitung über das Aquädukt nicht mehr genutzt - Die Brücke
besitzt somit keine Funktion für die Wasserversorgung mehr.
Der Querschnitt des Tals im Bereich des Bauwerks ist V-förmig mit beidseitig stark ansteigenden Hängen
und einer ebenen Talsohle mit einem Bachlauf.
Unter einem der Brückenbögen (maximale, lichte Höhe am Scheitelpunkt der Brückenbögen: 16,65m)
verläuft ein gut frequentierter Wirtschaftsweg (Wanderer, Radfahrer, Ausflugsgruppen, Waldwirtschaft,…).
Das neue Gerüst dient der Verkehrssicherung dieses Weges und soll auch als Arbeitsgerüst für weitere
Voruntersuchungen, sowie eventuell für eine (Teil-)Sanierung dienen.
Die gesamte Gerüstkonstruktion einschl. der Beläge muss so dimensioniert sein, dass aus dem Aquädukt herabfallende Betonstücke mit Einzelgewichten von bis zu ca. 200 kg ohne Beeinträchtigung der Standsicherheit aufgefangen werden können.
Ohne den vorgesehenen Treppenaufgang hat das Gerüst einen
Gasamt-Brutto-Rauminhalt von ca. 3.500 m3 (inkl. umbautem Bauwerk, ohne Treppenaufgang), bzw. einen
Gesamt-Netto-Rauminhalt von ca. 3.100 m3 (ohne Treppenaufgang) und eine maximale Gesamthöhe von ca. 22,5m.
Das Gerüst ist zudem Umzäunen.
Details siehe Leistungsverzeichnis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind;
(2) Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens;
(3) Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist;
(4) Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist;
(5) Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
(6) Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen
(7) Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
(8) Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
(9) Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
(10) Umsatzanteile des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
(11) Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten 5 vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr;
(12) Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung)mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
(13) Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt durch systemische Entsiegelung und unter Ausschluss der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten. Eine Bekanntgabe der Angebotspreise ist nicht vorgesehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Angebote erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3) genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Angebote ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3)). Diese ist mit Angabe des Aktenzeichens SV-MAL-211215-001 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Angebotsfrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bieterfragen aktivdurch den Auftraggeber informiert.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist das Angebot durch den bevollmächtigten Vertreter abzugeben. Die Angaben im Online-Fragebogen sollen sich auf diesen bevollmächtigten Vertreter beziehen. Die Eignung aller weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft ist in einem gesonderten Dokument darzulegen. Die Aufteilung der(Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft ist für den Auftragsfalldarzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).