Übernahme, Transport und Vermarktung/Verwertung von Altholz A IV im Landkreis Freising Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-06-41-015
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme, Transport und Vermarktung/Verwertung von Altholz A IV im Landkreis Freising
Übernahme, Transport und Vermarktung/Verwertung von Altholz A IV im Landkreis Freising
Der Landkreis Freising beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die Übernahme und Vermarktung / Verwertung von Altholz (A IV) im Landkreisgebiet zum 01.05.2022 neu zu vergeben.
Das Altholz der Kategorie A IV im Landkreis Freising wird im Bringsystem ausschließlich auf der Umladestation des Landkreises beim beauftragten Dritten (Sitz der Firma Wurzer in Eitting siehe Ziffer 5.2) erfasst.
Die Sammlung im Holsystem und der Transport der Altholzmengen zur Übergabestelle ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme der Altholzmengen sowie die Vermarktung bzw. Verwertung.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
- Verwiegung und Vermarktung/ Verwertung der Altholz A IV Mengen (ca. 350 - 530 Mg/a Schätzmenge) gemäß AltholzV
- Transport der Altholzmengen zu Verwertungseinrichtungen (stofflich und/ oder thermisch),
Die angegebenen Altholzmengen können sich ändern.
Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Bei Nichtkündigung des Vertrages verlängert er sich um weitere 12 Monate, soweit er nicht 12 Monate vorher gekündigt wird. Von dieser Vertragsverlängerungsoption kann nur einmal Gebrauch gemacht werden. Der Vertrag endet spätestens am 30.04.2026.
Bei Nichtkündigung des Vertrages verlängert er sich als Option die Vertragsdauerum weitere 12 Monate, soweit er nicht 12 Monate vorher gekündigt wird. Von dieser Vertragsverlängerungsoption kann nur einmal Gebrauch gemacht werden. Der Vertrag endet spätestens am 30.04.2026.
siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. § 122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom AG für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der AG behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Die Vergabestelle fordert zum Beleg bzw. zur Plausibilisierung dafür, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung die Anforderungen dieser Vergabe einhält, folgende Erklärungen:
- Erklärung des Bieters, dass er die in Deutschland geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an seine Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F01).
- Erklärung des Bieters, dass er Mitglied der Berufsgenossenschaft ist, bzw. einen ausreichenden Unfallversicherungsschutz abgeschlossen hat (siehe Formblatt F01).
- Erklärung des Bieters, dass er die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (siehe Formblatt F01).
- Erklärung des Bieters, dass er für die Übernahme und den Transport der Altholzabfälle ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die EURO VI Norm oder besser einhalten (siehe Formblatt F02).
- Firmendarstellung der/des Unternehmen/s mit Angaben über Konzernzugehörigkeit.
- Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:
i. Durchführung der Übernahme des Altholzes inkl. Verwiegung.
ii. detaillierte Darstellung des Konzeptes zur Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung des Altholzes.
iii. Darstellung des Konzeptes zur Vermarktung/Verwertung des Altholzes (detaillierte Darlegung der stofflichen bzw. der thermischen Verwertung) unter Nennung des/der Standortes/Standorte.
- Erklärung des Bieters zu Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB (siehe Formblatt L 124).
- Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB (siehe Formblatt L 124).
- Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (siehe Formblatt L 124).
- Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 124 (1) 2. GWB (siehe Formblatt L 124).
- Erklärung des Bieters zur Eintragung in einem Berufs- / Handelsregister (siehe Formblatt L 124).
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. § 122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom AG für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der AG behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Die Vergabestelle fordert zum Beleg bzw. zur Plausibilisierung dafür, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung die Anforderungen dieser Vergabe einhält, folgende Erklärungen:
- Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Formblatt L 124).
- Erklärung des Bieters, dass er eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungsschäden abschließen und während des Vertragszeitraums aufrecht halten wird (siehe Formblatt L 124).
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. § 122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom AG für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der AG behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Die Vergabestelle fordert zum Beleg bzw. zur Plausibilisierung dafür, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung die Anforderungen dieser Vergabe einhält, folgende Erklärungen:
- Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in den letzten drei Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) für die Leistungen Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz A IV, unter Angabe des Auftragszeitraumes sowie Angaben zum AG (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt L 124 bzw. Formblatt F01).
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (formloses Beiblatt).
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (siehe Formblatt L 124).
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (formloses Beiblatt). Hier sollen vor allem sämtliche Anlagen, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden, unter Angabe des Standorts und (falls dies ein anderer als der Bieter ist) des Betreibers angegeben werden
- Erklärung, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt ist (siehe Formblatt L 124 bzw. Formblatt L 235)
- Zertifikat der Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb für die Leistungen Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz A IV
siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV. Die Bieter sind gemäß § 55 (2) VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Verspätet eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote über die Vergabeplattform zurückgezogen werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach dem Download genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich schriftlich über die Vergabeplattform unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen über das elektronische Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine freiwillige Registrierung über das o. g. Vergabeportal vorgenommen haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Sollte eine Registrierung nicht erfolgen, so liegt die Verantwortung alle relevanten Informationen des Verfahrens erhalten zu haben, auf Seiten des Interessenten (Holschuld).
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig. Die Vergabestelle fragt vom Bieter zum Beleg bzw. zur Bestätigung der Einhaltung bestimmter Leistungskriterien (Mindestanforderungen an die Leistungserbringung) wie z. B. für eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb bis zum Leistungsbeginn Eigenerklärungen nach Maßgabe der ergänzenden Bewerbungsbedingungen ab.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages werden die Bieter darauf hingewiesen,
1. dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens auf Grund von Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden,
2. dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Es gilt die VgV (Vergabeverordnung) in der Fassung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624), die durch Artikel 3 G des Gesetzes vom 25. März 2020 (BGBl. I S. 674, 675) geändert worden ist, insbesondere:
- § 20 (3) 1. VgV, Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung
(3) Die Angebotsfristen sind, abgesehen von den in § 41 Abs. 2 und 3 geregelten Fällen, zu verlängern,
1. wenn zusätzliche Informationen trotz rechtzeitiger Anforderung durch ein Unternehmen nicht spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt werden; in den Fällen des § 15 Abs. 3, § 16 Abs. 7 oder § 17 Abs. 8 beträgt dieser Zeitraum vier Tage, oder
2. wenn der öffentliche AG wesentliche Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt.
Die Fristverlängerung muss in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Information oder Änderung stehen und gewährleisten, dass alle Unternehmen Kenntnis von den Informationen oder Änderungen nehmen können. Dies gilt nicht, wenn die Information oder Änderung für die Erstellung des Angebotes unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich über die Vergabeplattform unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Als Termin für die „rechtzeitige Anforderung“ wird für dieses Vergabeverfahren festgelegt, dass Bieteranfragen bis spätestens Freitag, den 04. Februar 2022, 12:00 Uhr über die Vergabeplattform vorgelegt werden müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland