Druck Erhebungsunterlagen GWZ-Hauptbefragung, Zensus 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-30-21-9
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 242-638214)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90762
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Druck Erhebungsunterlagen GWZ-Hauptbefragung, Zensus 2022
Druck von Erhebungsunterlagen für die Hauptbefragung der Gebäude- und Wohnungszählung in Bayern – Zensus 2022 –
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=NJ03glTbVbk%253d
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=hRo%252f2UHUdDI%253d
Tag: 14.01.2022
Ortszeit: 10:00
Tag: 21.01.2022
Ortszeit: 10:00
Tag: 14.01.2022
Ortszeit: 10:00
Tag: 21.01.2022
Ortszeit: 10:00
Die Vergabeunterlagen wurden geringfügigen Veränderungen (Verarbeitungsaspekte „Heftung“ und „Schneiden“ bezogen auf die Fragebogen, Verarbeitungsaspekt „Schneiden“ bezogen auf die Folgebogen), zugeführt, vergleiche insbesondere die Dokumente „05_LB_GWZ-Hauptbefragung_2022_2022-01-07“ und „06_LV_GWZ-Hauptbefragung_2022_2022-01-07“, wobei die Veränderungen jeweils unter anderem farblich hervorgehoben worden sind. Die Angebotsfrist wurde - ungeachtet einer entsprechenden Verpflichtung i. S. v. § 20 Abs. 3 der Vergabeverordnung (VgV) - verlängert, die sog. „Frist Bewerber(-innen)-/Bieter(-innen)fragen zuzulassen“ gleichsam. Die derzeitige geringfügige zeitliche Veränderung bezogen auf das Vergabeverfahren berührt die jeweiligen weiteren Zeitläufe bezogen auf die Vertragsdurchführung nicht.