Verwertung von Rechen-, Sandfang-, und Kanalspülgut Referenznummer der Bekanntmachung: 21-0215
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 250-662332)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90765
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Rechen-, Sandfang-, und Kanalspülgut
Los1: Rechen- und Sandfanggut sind in der Hauptkläranlage aufzunehmen und in einer geeigneten Verwertungsanlage zu verwerten.
Los2: Kanalspülgut ist in der Kläranlage Nord aufzunehmen und in einer geeigneten Verwertungsanlage zu verwerten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis Freitag, 14.01.2021, 10:00 Uhr zu beantragen. Bei Einhaltung dieser Frist ist die Rechtzeitigkeit gegeben, um allen Unternehmen spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist Auskunft zu erteilen.
Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis Montag, 24.01.2022, 11:00 Uhr zu beantragen. Bei Einhaltung dieser Frist ist die Rechtzeitigkeit gegeben, um allen Unternehmen spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist Auskunft zu erteilen.
Für das gegenständliche Vergabeverfahren besteht, falls gewünscht im Zeitraum vom Mittwoch 12.01.2022 bis einschließlich Donnerstag 20.01.2022 die Möglichkeit zur Ortsbesichtigung.
Bei Interesse an der Ortsbesichtigung wird um rechtzeitige Kontaktaufnahme bei der Zentralen Vergabestelle der Stadt Fürth (spätestens bis Montag, 17.01.2022; 12 Uhr) über das Bieterfragentool der E-Vergabeplattform; Betreff Ortsbesichtigung gebeten. Später eingehende Anfragen können nicht berücksichtigt werden!
Von Seiten der Vergabestelle werden dann die Kontaktdaten der Stadtentwässerung Fürth zur weiteren Terminvereinbarung übermittelt.
Sollten nach der Besichtigung noch Fragen offen sein, sind diese über das Bieterfragentool auf der E-Vergabeplattform zu stellen.
Die Vergabestelle wird die Fragen für alle Bieter dann beantworten. Die Mitarbeiter der Stadtentwässerung Fürth dürfen keine Fragen vor Ort beantworten.
Auf § 124 Abs. 1 Nr. 9 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen.