VBI Referenznummer der Bekanntmachung: Verfügungsbau Ingenieurwesen
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tum.de
Abschnitt II: Gegenstand
VBI
Die Technische Universität München plant die räumliche Situation des Zentrums für Baustoffe und Materialprüfung (CBM - Ingenieurfakultät Bau Geo Umwelt) an ihrem bisherigen Standort in Pasing zu entlasten. Hierfür soll ein Teil des Zentrums in ein bestehendes Gebäude auf dem Forschungscampus in Garching, umziehen. Die Arbeitsgruppen für Bindemittel und Zusatzstoffe, für Betontechnologie für Stahl und Korrosion sowie für zerstörungsfreie Prüfung sollen in diesem Bestandsgebäude zusätzlichen Platz finden.
Für die neue Nutzung durch das CBM sollen die leerstehenden offenen Geschosse in kleinere Einheiten für Labore, Prüfräume, Klimaräume und Büros unterteilt werden. Hierfür soll die bestehende Tragstruktur instandgesetzt, nachverstärkt, notwendige Stellen saniert und Nebenräume sowie technische Anlagen, an die höheren Anforderungen der neuen Nutzung, angepasst und erneuert werden. Das bestehende Gebäude befindet sich in der Lichtenbergstraße 2 in Garching und wird von der Boltzmannstraße über einen Tiefhof erschlossen. Weiterhin ist das Gebäude im 1.OG über eine Terrasse zugänglich und über Treppen auch von der Lichtenbergstraße zu erreichen. Sämtliche Anlieferungen, Baustelleneinrichtungen und dergleichen müssen über den Tiefhof erfolgen. Der nachfolgend genannte geschätzte Gesamtwert bezieht sich auf die beiden hier gegenständlichen Lose 1 und 2.
Elektroarbeiten für ein Bestandsgebäude am Standort in Garching für die TU München. Die neue Nutzung besteht aus Laboren, Prüfräumen, Klimaräume und Büro
Verfügungsbau für Ingenieurwesen Lichtenbergstraße 2 85748 Garching bei München
Die Technische Universität München plant die räumliche Situation des Zentrums für Baustoffe und Materialprüfung (CBM - Ingenieurfakultät Bau Geo Umwelt) an ihrem bisherigen Standort in Pasing zu entlasten. Hierfür soll ein Teil des Zentrums in ein bestehendes Gebäude auf dem Forschungscampus in Garching umziehen. Die Arbeitsgruppen für Bindemittel und Zusatzstoffe, für Betontechnologie für Stahl und Korrosion sowie für zerstörungsfreie Prüfung sollen in diesem Bestandsgebäude zusätzlichen Platz finden.
Für die neue Nutzung durch das CBM sollen die leerstehenden offenen Geschosse in kleinere Einheiten für Labore, Prüfräume, Klimaräume und Büros unterteilt werden. Hierfür soll die bestehende Tragstruktur instandgesetzt, nachverstärkt, notwendige Stellen saniert und Nebenräume sowie technische Anlagen, an die höheren Anforderungen der neuen Nutzung, angepasst und erneuert werden. Das bestehende Gebäude befindet sich in der Lichtenbergstraße 2 in Garching und wird von der Boltzmannstraße über einen Tiefhof erschlossen. Weiterhin ist das Gebäude im 1.OG über eine Terrasse zugänglich und über Treppen auch von der Lichtenbergstraße zu erreichen. Sämtliche Anlieferungen, Baustelleneinrichtungen und dergleichen müssen über den Tiefhof erfolgen.
Für das Gewerk ELT wird die Versorgung des Gebäudes aufgrund der Nutzungsänderung komplett neu geplant, da sich die Nutzung und die Anforderungen des Bestandsgebäudes gegenüber dem zukünftigen Zentrum für Baustoffe und Materialprüfung zu sehr unterscheiden. Die Technikbereiche befinden sich im Wesentlichen im 1. und 2.UG und im 2.OG. Die Nutzungsbereiche befinden sich im Erdgeschoss, als auch im 1. Obergeschoss. Das Gebäude wird zukünftig mit Hilfe von drei Transformatoren mit der notwendigen Energie versorgt. Die Versorgung der Transformatoren erfolgt über die sich am Campus befindlichen zentralen Mittelspannungs-Anlage.
Im 1. Untergeschoss und 2. Untergeschoss befinden sich die Zentralen des Gewerkes Elektrotechnik, von wo aus alle anderen Etagen mit Stark- als auch Schwachstrom versorgt werden.
Die Hauptwege für die Verteilung der Energie im Gebäude werden sich im 1. Untergeschoss befinden.
Aufgrund der brandschutztechnischen Anforderungen müssen Brandlasten im 1. Untergeschoss komplett vermieden werden.
In jeder Etage befinden sich Allgemeinverteiler, als auch Etagenhauptverteiler, die die jeweiligen Arbeitsgruppen bzw. Forschungseinrichtungen als auch allgemeine Bereiche versorgen.
In den jeweiligen Forschungs-/Laboreinrichtungen des Nutzers werden jeweils Laborunterverteilungen bzw. bei spezifischeren Anforderungen Tischunterverteiler im Labormöbel vorgesehen.
Für die datentechnische Versorgung befindet sich die Daten-Zentrale im zweiten Untergeschoss. Von dort aus werden die Datenverteiler in den anderen Etagen mittels LWL-Leitungen versorgt.
Der Serverraum des Gebäudes, der sich im ersten Obergeschoss befindet, wird eigens für den Nutzer vorgesehen.
Die Telefonie im Gebäude erfolgt über IP-Telefonie. Für die Notruftelefonie werden in den Nutzungsbereichen im Erdgeschoss als auch im 1.Obergeschoss Notrufsäulen, installiert mit denen eine Verbindung mit der am Campus befindlichen Telefonzentrale besteht.
Die Beleuchtung im Gebäude wurde nach den Anforderungen der verschiedenen Nutzungen im Gebäude geplant.
Das Gebäude wird zukünftig mit einer Brandmeldeanlage als auch einer Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet. Die Brandmeldeanlage wird auf die am Campus vorhandene Werksfeuerwehr aufgeschaltet.
Die Gebäudeanbindung erfolgt über am Standort vorhandene begehbare Medienkanäle. Alle infrastrukturellen Maßnahmen werden von den Rahmenvertragsfirmen des Campus ausgeführt.
Lüftungsarbeiten für ein Bestandsgebäude am Standort in Garching für die TU München. Die neue Nutzung besteht aus Laboren, Prüfräumen, Klimaräume und Büro in EG und 1.OG.
Verfügungsbau für Ingenieurwesen Lichtenbergstraße 2 85748 Garching bei München
Die Technische Universität München plant die räumliche Situation des Zentrums für Baustoffe und Materialprüfung (CBM - Ingenieurfakultät Bau Geo Umwelt) an ihrem bisherigen Standort in Pasing zu entlasten. Hierfür soll ein Teil des Zentrums in ein bestehendes Gebäude auf dem Forschungscampus in Garching, umziehen. Die Arbeitsgruppen für Bindemittel und Zusatzstoffe, für Betontechnologie für Stahl und Korrosion sowie für zerstörungsfreie Prüfung sollen in diesem Bestandsgebäude zusätzlichen Platz finden.
Für die neue Nutzung durch das CBM sollen die leerstehenden offenen Geschosse in kleinere Einheiten für Labore, Prüfräume, Klimaräume und Büros unterteilt werden. Hierfür soll die bestehende Tragstruktur instandgesetzt, nachverstärkt, notwendige Stellen saniert und Nebenräume sowie technische Anlagen, an die höheren Anforderungen der neuen Nutzung, angepasst und erneuert werden. Das bestehende Gebäude befindet sich in der Lichtenbergstraße 2 in Garching und wird von der Boltzmannstraße über einen Tiefhof erschlossen. Weiterhin ist das Gebäude im 1.OG über eine Terrasse zugänglich und über Treppen auch von der Lichtenbergstraße zu erreichen. Sämtliche Anlieferungen, Baustelleneinrichtungen und dergleichen müssen über den Tiefhof erfolgen.
Für das Gewerk Lüftung wird die Versorgung des Gebäudes aufgrund der Nutzungsänderung komplett neu geplant, da sich die Nutzung und die Anforderungen des Bestandsgebäudes gegenüber dem Zukünftigen Zentrum für Baustoffe und Materialprüfung zu sehr unterscheiden. Die Technikbereiche befinden sich im Wesentlichem im 1. und 2.UG und im 2.OG. Die Nutzungen finden in EG und 1.OG statt. Das 2.OG hat eine Raumhöhe von 3,29 m und eine Durchgangshöhe unter den Bindern von ca. 2,00 m. Für die Einbringung der Technik in dieses Stockwerk werden bauseits Öffnungen im Dach vorgesehen.
Im 1. OG werden die Büros und Sozialräume untergebracht. Das Stockwerk hat eine lichte Raumhöhe von ca. 3,20 m.
Dach über 1. OG: Auf dieser Fläche wird ein Zu- und Abluftgerät für Außenaufstellung, zwei Kaltwassersätze und mehrere Dachventilatoren angeordnet. Im EG werden die Labore, Prüf- und Klimaräume untergebracht. Diese Etage hat eine lichte Raumhöhe von 3,30 bis 7,20 m. Im 1. UG wird vorrangig die gesamte Verteilung für die Lüftungsanlagen, sowie für die Heizungs-, Kälte- und Trinkwasserversorgung vorgesehen. Zudem werden in diesem Stockwerk auch zwei Unterflurhebeanlagen für die Schmutzwasserentsorgung vorgesehen. Aufgrund der statischen Anforderungen an die Tragfähigkeit, der darüberliegenden Geschossdecke, wird dieser Bereich mit Stahlstützen und -träger ertüchtigt. Die maximale Arbeitshöhe reduziert sich dadurch auf bis zu 0,90 m. Außerdem dürfen in diesem Stockwerk nach Vorgabe des Brandschutzkonzeptes keine Brandlasten eingebracht werden.
Das 2. UG (Tiefgeschoss) hat eine Raumhöhe von ca. 3,8 m. Die Einbringung der Geräte erfolgt über den Hauptschacht mit einer Abmessung von ca. 4,5 m x 2,6 m. Kleinteile können über eine Außentür hinter einer LKW-Rampe eingebracht werden.
In diesem Stockwerk wird die Haupt-Technikzentrale vorgesehen. In diesem Bereich werden die Heizungs- und Trinkwasserzentralen aufgebaut und drei der fünf Zu- und Abluftgeräte vorgesehen. Aufgrund der statischen Anforderungen an die Tragfähigkeit, der der darüberliegenden Geschossdecken wird dieser Bereich mit Stahlstützen und -träger ertüchtigt.
Aufgaben der Lüftungsanlagen sind, für eine ausreichende Lufterneuerung in den Räumen zu sorgen, bei Räumen mit Luftverschlechterung die verbrauchte Luft abzutransportieren, bzw. die Räume zu konditionieren. Die Anlagenaufteilung ist auf Grundlage der beschriebenen Anforderungen erfolgt. Daraus ergeben sich die nachfolgenden Anlagenkonfigurationen.
Die Luftmengenermittlung erfolgt auf Grundlage der Luftqualitäten bzw. der zu erwartenden Luftverschlechterung, der Anzahl der Personen sowie der Anforderungen an die jeweiligen Raumluftzustände.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
Eigenerklärung des Bewerbers zur Eintragung in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerksrolle oder
Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes. Bei Bewerbergemeinschaften ist eine solche
Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
1) Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
b. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden),
c. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-c. genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a.-c. angepasst werden wird.
Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen
2) Los 1: Umsatz für Leistungen der Elektroninstallation des Bewerbers, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019-2021), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderung ist ein Umsatz für Leistungen der Elektroinstallation des Bewerbers von 6 Mio. EUR netto in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019-2021). Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren.
3) Los 2: Umsatz für Leistungen der Lüftungsinstallation des Bewerbers, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019-2021), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderung ist ein Umsatz für Leistungen der Lüftungsinstallation des Bewerbers von 4 Mio. EUR netto in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019-2021). Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren.
Eignungskriterien nach vorstehend Ziffern 1) bis 3).
1) Nachweis über die Zertifizierung des Bewerbers nach EN ISO 9001. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Eine Nichtvorlage führt nicht zum Ausschluss, aber zur Vergabe von 0 Punkten im Rahmen der Teilnehmerauswahl in diesem Kriterium.
2) Nachweis über die Zertifizierung des Bewerbers nach ISO 45001. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Eine Nichtvorlage führt nicht zum Ausschluss, aber zur Vergabe von 0 Punkten im Rahmen der Teilnehmerauswahl in diesem Kriterium.
3) Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) des Bewerbers jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2021).
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren (Auswahlkriterium, wird im Rahmen der Teilnehmerauswahl bepunktet).
4) Mindestens eine (1), höchstens drei (3) Referenzen des Bewerbers/ eines Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aus den letzten fünf (5) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017-2021) über von ihm ausgeführte Leistungen der Elektroinstallation (Los 1) bzw. der Lüftungsinstallation (Los 2) nach folgender Maßgabe, jeweils mit Angabe
- bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Bewerbers/ des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft in dem Referenzprojekt (Mindestanforderung: Hauptauftragnehmer),
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
- der Größe des Referenzprojekts (in m² BGF) (Auswahlkriterium, wird im Rahmen der Teilnehmerauswahl bepunktet)
- ob die Referenz im Bauen im Bestand durchgeführt wurde (Auswahlkriterium, wird im Rahmen der Teilnehmerauswahl bepunktet)
- der Angabe, ob es sich Forschungsgebäude mit Laboren im Allgemeinen und Materialprüfungslaboren im Besonderen handelt (Auswahlkriterium, wird im Rahmen der Teilnehmerauswahl bepunktet)
- der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bewerbers/ des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Eignungskriterien nach vorstehend Ziffern 1) bis 3).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PRNBP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Ange-bot angenommen werden soll, über
die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail
oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die
Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs
beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union