Einführung eines standardisierten Projektmanagements im StMD Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000651
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung eines standardisierten Projektmanagements im StMD
Die sehr heterogene Projektlandschaft des Digitalministeriums umfasst aktuell ca. 120-150 Projekte unterschiedlicher Größe. Die Projekte werden von ca. 40-60 Projektleitern gesteuert, die Umsetzung der Projekte erfolgt teilweise mit externer Unterstützung. Die Steuerung der Projekte sowie die Verwendung von Projektmanagement-Methoden (klassisch/agil) obliegt der jeweiligen Projektleitung. Zum verbesserten Management der Projekte soll im StMD ein pragmatisches und zeitgleich professionelles Projektmanagement eingeführt bzw. das bestehende optimiert und durch eine Software unterstützt werden. Darüber hinaus soll die informelle Informationsweitergabe und die Zusammenarbeit innerhalb des StMD gestärkt werden.
Zum verbesserten Management der Projekte soll im StMD ein pragmatisches und zeitgleich professionelles Projektmanagement eingeführt bzw. das bestehende optimiert werden. In einer Voranalyse wurde das aktuelle Multiprojekt- und Projektmanagement analysiert, um a) den Status Quo zu identifizieren sowie Optimierungspotenziale abzuleiten und b) Anforderungen an ein zukünftiges, systemgestütztes Multi-Projektmanagement zu bestimmen. Darüber hinaus soll die informelle Informationsweitergabe und die Zusammenarbeit innerhalb des StMD gestärkt werden.
Folgende Aufgabenfelder werden mit diesem wettbewerblichen Dialog deshalb jedenfalls abgedeckt:
- Einführung / Optimierung eines standardisierten Vorgehens zur Planung, Steuerung und Kontrolle von Projekten im StMD und zur Kommunikation
und Informationsweitergabe im StMD und ggf. der Digitalagentur,
- Einführung / Optimierung eines Multi-Projektmanagements für sämtliche Projekte im StMD.
- Optimierung der Vernetzung und der informellen Informationsweitergabe und Zusammenarbeit innerhalb des Ministeriums
- Beschaffung, Anpassung, Einführung und nachhaltige Etablierung von ein oder zwei IT-Tools zur Umsetzung der oben genannten Punkte.
Das oben beschriebene Digitalmonitoring kann möglicherweise mit einem der IT-Tools ebenfalls abgebildet werden. Hierbei handelt es sich um
einen möglichen, jedoch nicht um einen festen Bestandteil dieses wettbewerblichen Dialogs.
- Einführung / Optimierung eines standardisierten Vorgehens zum Multi-Projektmanagement für die Digitalisierungsprojekte der Staatskanzlei und
aller weiteren bayerischen Ministerien.
Eine Verlängerung um bis zu 24 Monate ist möglich.
Alle Eignungskriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Verlängerungsoption, ggf. weitere Optionen die sich aus der Dialogphase ergeben;
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auskünfte erteilt das Bayerische Staatsministerium für Digitales, Oskar-von-Miller-Ring 35, 80333 München.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.