21 E 103 - Lieferung eines Abrollbehälters Gefahrgut – 2 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: 21 E 103
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
21 E 103 - Lieferung eines Abrollbehälters Gefahrgut – 2 Lose
Beschaffung eines Abrollbehälters Gefahrgut in 2 Losen.
Los 1: Lieferung von einem Abrollbehälter Gefahrgut und der Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung aus Los 2 sowie die beigestellte Beladung vom Amt für Brand- und Katastrophenschutz Regensburg in den Abrollbehälter.
Los 2: Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für den Abrollbehälter.
Abrollbehälter Gefahrgut
Der Aufbau des Abrollbehälters ist in Stahl-oder Aluminiumleichtbauweise auszuführen und mit einer kathodischen Tauchbadlackierung oder gleichwertig zu versehen.
Die Außenlänge des Abrollbehälters beträgt maximal 6.900 mm.
Die nutzbare Behälterlänge beträgt mind. 6.500 mm.
Die Gesamthöhe einschließlich Führungsschienen darf 2.500 mm nicht überschreiten.
Die Breite des Abrollbehälters darf maximal 2.550 mm betragen.
Das Gesamtgewicht des Abrollbehälters inklusive Beladung soll ca. 10.000 kg betragen.
Los 1: Lieferung von einem Abrollbehälter Gefahrgut und der Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung aus Los 2 sowie die beigestellte Beladung in den Abrollbehälter.
Los 2: Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für den Abrollbehälter.
Die Gewährleistung auf alle mechanischen Komponenten beträgt mindestens 24 Monate.
Die Garantie gegen Korrosion beträgt mindestens 10 Jahre.
Für Los 1 ist eine Ersatzteilverfügbarkeit von mindestens gleichwertigen Komponenten und Bauteilen von mindestens 20 Jahren zu gewährleisten.
Es muss gewährleistet sein, dass ein autorisierter Fachbetrieb mit einem mobilen Vor-Ort-Reparaturservice ganzjährig beim Auftraggeber Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie (größere) Schadens- bzw. Reparaturarbeiten am Abrollbehälter (Los 1) durchführen kann.
Die zugesicherte Reaktionszeit darf max. 48 Stunden betragen.
Feuerwehrtechnische Beladung
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für den Abrollbehälter.
Der Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung erfolgt beim Auftragnehmer aus Los 1.
Der Auftragnehmer aus Los 2 hat die feuerwehrtechnische Beladung in einer Komplettlieferung an den Auftragnehmer aus Los 1 zu liefern. Der Lieferzeitpunkt erfolgt in schriftlicher Absprache mit dem Auftragnehmer aus Los 1, jedoch spätestens 6 Monate ab schriftlicher Auftragserteilung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss gegeben sein, § 44 VgV.
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist grundsätzlich mit dem Angebot das Formblatt L124 Eigenerklärungen zur Eignung (Vergabehandbuch Bayern) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Weitere Eignungsanforderungen siehe unter den Punkten III.1.2), III.1.3), III.2.1) und III.2.3).
*
Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder und ein bevollmächtigter Vertreter (= Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens) zu benennen sind und die von allen Mitgliedern rechtsverbindlich zu unterschreiben ist (Formblatt L234).
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) abgeben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter bzw. als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. bei der Zusammensetzung einer BG sofort anzuzeigen.
*
Bei Nachunternehmerleistungen (§ 36 VgV) ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (Formblatt L235).
*
Sofern für die von einem Unterauftragnehmer zu erbringende Teilleistung der Bieter selbst nicht geeignet ist, liegt ein Fall der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit vor, § 47 VgV.
In diesem Fall sind die Namen der Unternehmen und die Leistungen/Kapazitäten, die von diesen Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (Formblatt L235).
Außerdem sind mit dem Angebot die unterschriebene Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt L236) und deren eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) abzugeben.
Auf Verlangen sind auch hier die entsprechenden Nachweise speziell für die in Anspruch genommene Eignung vorzulegen.
3 Referenzen eines öffentlichen Auftraggebers über die Lieferung eines Abrollbehälters Gefahr gut und die vom Auftraggeber vorgegebenen Ausführungsfristen wurden zeitlich eingehalten und bei der Auftragsdurchführung wurde keine Vertragsstrafe ausgesprochen bzw. verhängt.
Der jeweilige Referenzzeitraum (Auslieferung bzw. Übergabe des Abrollbehälters) beginnt frühestens am 01.01.2017 und endet zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung.
Es muss gewährleistet sein, dass ein autorisierter Fachbetrieb mit einem mobilen Vor-Ort-Reparaturservice ganzjährig beim Auftraggeber Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie (größere) Schadens- bzw. Reparaturarbeiten am Abrollbehälter (Los 1) durchführen kann.
Die zugesicherte Reaktionszeit darf ab Zugang der schriftlichen Wartungs-/Reparaturanzeige bzw. Schadensmeldung beim mobilen Vor-Ort-Reparaturservice max. 48 Stunden betragen.
Nachweis des Bieters über die Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig.
Nachweis des Bieters über die Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems nach DIN ISO 14000 ff oder gleichwertig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der gesamte Ablauf des Vergabeverfahrens inklusive der notwendigen Kommunikation und der Angebotsabgabe erfolgt AUSSCHLIESSLICH elektronisch über die Vergabeplattform https://my.vergabe.bayern.de.
Diese Vorgabe gilt somit auch für die nachfolgenden Punkte.
*
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
*
Falls Bewerberfragen notwendig werden, erbitten wir diese unverzüglich, wenn möglich jedoch spätestens bis 7 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist zu stellen.
*
Wir empfehlen den Bewerbern sich frühzeitig auf der Startseite der Vergabeplattform mit ihrem Passwort anzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]