Beratungsvertrag für ein Tarif- und EAV-Konzept eines Landestarifs Bayern und Umsetzungsbegleitung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://beg.bahnland-bayern.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsvertrag für ein Tarif- und EAV-Konzept eines Landestarifs Bayern und Umsetzungsbegleitung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe eines Beratungsvertrages für ein Gesamtkonzept von Produkten, Preisen und Einnahmeaufteilung eines Landestarifs bzw. bayerischen Dachtarifs inklusive Weiterentwicklung der Bayern-Ticket-Produktfamilie (Tarif- und EAV-Konzept) und Umsetzungsbegleitung.
Bei der Tarif- und Einnahmeaufteilungsentwicklung sind die vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) und dem Auftraggeber bereits definierten Anforderungen an die Tarifbildung und –anwendung sowie an die Einnahmeaufteilung zu berücksichtigen. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Freistaat Bayern strebt zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und zum Abbau von Zugangshemmnissen zum ÖPNV einen durchgängigen elektronischen Vertrieb in ganz Bayern an. Dazu haben das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und die BEG 2018 eine umfassende Studie in Auftrag gegeben. Auf dieser Grundlage wurde eine bayerische Gesamtstrategie für ein durchgängiges bayernweites E-Ticket entwickelt, die auf zwei zentralen Säulen aufbaut und im Ministerrat vom 27. Oktober 2020 beschlossen wurde:
• Einführung eines einheitlichen Landestarifes für alle überregionalen Relationen des SPNV und/oder des allgemeinen ÖPNV und Verbindungen über Verbund- und Tarif-raumgrenzen hinweg unter Beibehaltung der lokalen Tarifhoheit sowie • Schaffung eines durchgängigen Vertriebs für den Landestarif sowie die Verbund- und Unternehmenstarife, sowohl über Portale des Freistaats mit dem Hintergrundsystem DEFAS Bayern als auch über Portale der Verkehrsunternehmen und –verbünde.
Zum Tarif ist eine schrittweise Entwicklung und Einführung des Landestarifs vorgesehen. Das vorhandene Pauschalangebot Bayern-Ticket ist weiterzuentwickeln und wird dann sukzessive um Relationstickets mit lokaler und regionaler Anschlussmobilität – d.h. ein Ticket für Bus + SPNV + Bus – ergänzt.
Für die Startphase hat die BEG im Auftrag des StMB das Projekt „Landestarif Bayern“ ins Leben gerufen. Damit trägt die BEG die Projektverantwortung und ist für die Umsetzung zuständig. Eine enge Projektbegleitung durch das StMB ist vorgesehen.
Im Rahmen des hier ausgeschriebenen Auftrags soll das Gesamtkonzept von Produkten, Preisen und Einnahmeaufteilung eines Landestarifs bzw. bayerischen Dachtarifs sowie eine optimierte Bayern-Ticket-Produktfamilie (Tarif- und EAV-Konzept) entwickelt und bei deren Umsetzungsphasen unterstützt werden.
Verlängerung der Vertragslaufzeit gemäß Ziffer II.2.7.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eintragungen unter II.1.7) sowie V.2.4) entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die entsprechenden Werte werden aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekanntgegeben.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Es gelten die Regelungen des § 135 GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags gemäß § 135 Abs. 2 GWB wird hingewiesen. Dieser hat den folgenden Wortlaut:
"(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“