Stadt Günzburg - Sanierung und Erweiterung Grundschule Reisensburg: Objektplanung und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 234/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Günzburg
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89312
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.guenzburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Günzburg - Sanierung und Erweiterung Grundschule Reisensburg: Objektplanung und Innenräume
Die Stadt Günzburg beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der bestehenden Grundschule im Ortsteil Reisensburg.
Vergeben werden stufenweise die Architektenleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 sowie die Besonderen Leistungen des Aufstellens eines Funktions- und Raumprogramms, Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung der Fördermittel sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Grundschule Reisensburg Johann-Sauter-Str. 3 89312 Günzburg Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadt Günzburg beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der bestehenden Grundschule im Ortsteil Reisensburg.
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Die Schule wurde 1959 als zweizügige Grundschule erstellt. Der Gebäudebestand besteht aus einem bauzeitlichen, 3-geschossigen Ostflügel sowie aus einem eingeschossigen, teilunterkellerten Westflügel, der in den 1970er Jahren erweitert wurde.
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Das bestehende Schulgebäude weist funktionale, technische und energetische Defizite auf, die im Rahmen der Maßnahmen zu beseitigen sind.
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Westlich des Schulgebäudes existiert auf dem Gelände ein 2-geschossiges, ehemaliges Lehrer-wohnhaus, welches derzeit zum Teil für die Mittagsbetreuung genutzt wird. Das Gebäude ist ähnlich des Schulgebäudes sanierungsbedürftig. Die außerdem zum Ensemble gehörende, nordöstlich des Schulgebäudes gelegene Sporthalle (Herrenwaldhalle) wurde vor wenigen Jahren umfassend modernisiert und ist nicht Teil des zu bearbeitenden Projekts.
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Zur Klärung der notwendigen Maßnahmen für eine Gebäudeverbesserung wurde 2015 eine Voruntersuchung durchgeführt.
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Neben der Sanierung ist auch die Erweiterung der Schule notwendig. Wie eine 2021 durchgeführte Flächenbedarfsermittlung ergibt, deckt die aktuell vorhandene Nutzungsfläche von 1000 m2 (820 m2 im Schulgebäude sowie ca. 180 m2 im ehem. Lehrerwohnhaus) den von der Planungsvariante abhängigen Flächenbedarf von mind. 1400 m2 und max. 1800 m2 nebst zusätzlich zu addierender, entwurfsabhängiger Flächenangaben für Verkehrsflächen, Technikräume und Sanitäranlagen, nicht.
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Aus diesem Grund ist auch die Erweiterung der Schule notwendig, deren Planung Teil des Auftrags ist.
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Wie ausreichend Fläche geschaffen werden kann wurde bereits in Voruntersuchungen ermittelt, wobei sich drei verschiedene Variante
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-1- Abbruch des ehem. Lehrerwohnhauses und des eingeschossigen, teilunterkellerten Westflügels der Schule, Unterbringung der zusätzlichen Flächen in einem 2-geschossigen Ersatzbau an dieser Stelle
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-2- Sanierung des ehem. Lehrerwohnhauses, Nutzung für die Mittagsbetreuung Erweiterung des bestehenden Schulgebäudes mit einer Nebenraumspange nördlich des 3-geschossigen Ostflügels und einem Anbau südlich des Westflügels / zentralen Treppenhauses
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-3- Sanierung des ehem. Lehrerwohnhauses, Nutzung für die Mittagsbetreuung Aufstockung des eingeschossigen Westflügels
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ergeben haben, deren Kombination oder Abwandlung aber ebenso möglich ist, wie eigene Lösungen des Architekten. Wichtig ist jedoch in jedem Fall die Vereinbarkeit der geplanten baulichen Maßnahmen mit dem laufenden Schulbetrieb sowie das Erfordernis der Einplanung möglicher Interimslösungen (Auslagerung von Schulklassen / Provisorien)!
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Im Zuge der Sanierung und Erweiterung der Schule soll die Möglichkeit geprüft werden, für den Musikverein Reisensburg benötigte Übungs- und Vereinsräume zu schaffen, wobei der Flächenbedarf des Vereins insgesamt ca. 100 m2 (ca. 70 m2 Übungsraum + ca. 30 m2 weitere Räume als Büro, Teeküche, WC und Notenlager) beträgt. Der Übungsraum kann hierbei ein durch entsprechend des Bedarfs des Musikvereins gestalteter Raum der Schule sein (z.B. Musikraum), der gemeinsam genutzt wird. Die Schaffung entsprechender Übungs- und Vereinsräume ist jedoch nicht zwingend, sondern lediglich optional.
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Da die Stadt Günzburg im Bereich Bauen und Sanieren nachhaltige, ressourcenschonende Bauweisen und höchste energetische, ökologische und soziale Standards umsetzen möchte, wird neben den funktionalen Aspekten der Baumaßnahmen die energetische Sanierung des Bestands mit der Zielsetzung des Passivhausstandards für die Gebäudehülle angestrebt.
Mit einer auch hinsichtlich des sommerlichen Wärmeschutzes optimierten Bauweise soll ein wirtschaftlicher und wartungsarmer Betrieb mit minimalem Einsatz von Haustechnik ermöglicht werden.
Die bayerischen Umweltrichtlinien verlangen, dass der Baustoff Holz - seinen technischen und ökologischen Eigenschaften entsprechend - gleichberechtigt in die Planungsüberlegungen ein-zubeziehen ist. Die Verwendung ökologischer, regenerativer Baustoffe wird daher favorisiert.
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Die Planungsmittel für die Maßnahme sind für das Jahr 2021 bereits eingestellt. Die Beauftragung des Architekten, die Einarbeitung in die Aufgabe inkl. Abstimmung mit den Projektbeteiligen sowie erste konzeptionelle Ergebnisse / Vorentwurfsplanung ist noch im Jahr 2021 vorgesehen. Die Baumaßnahmen sollen im Zeitraum 2023-2025 durchgeführt werden, sodass die Planungen im Zeitraum 2021-2022 zu erfolgen haben.
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Die Gesamtkosten des Projekts inkl. Kostengruppe 500, Außenanlage und Kostengruppe 700, Baunebenkosten belaufen sich auf rund 4,9 Mio. EUR brutto. Auf Basis der Voruntersuchung von 2015 werden Kosten der Kostengruppe 300 und 400 für Sanierung Bestand und Erweiterung auf indexiert Stand 2021 ca. 3,7 Mio. EUR brutto geschätzt. Der Auftrag umfasst nicht die Planung der Außen- und Freianlagen.
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Zur Verfügung gestellt werden Bestandspläne der Grundschule, Bestandspläne des Lehrerwohnhauses, Bestandstatistik (Stand 2015), Bestandsfotodokumentation, Lageplan mit Höhen, Lageplan mit Luftbild, Lageplan sowie das Raumprogramm der Grundschule Reisensburg (Stand 17.06.2021).
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Vergeben werden stufenweise die Architektenleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 sowie die Besonderen Leistungen des Aufstellens eines Funktions- und Raumprogramms, die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung der Fördermittel sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 u. 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 u. 9
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist 31.12.2025.
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Ein Raumprogramm, Bestandspläne sowie Lagepläne, werden den Bewerbern von Anfang an in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt Günzburg - Sanierung und Erweiterung Grundschule Reisensburg: Objektplanung und Innenräume
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRK30
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.