Stadt Freising_Hochwasserschutz Tüntenhausener Graben BA1_Ing Referenznummer der Bekanntmachung: 225/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.freising.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Freising_Hochwasserschutz Tüntenhausener Graben BA1_Ing
Hochwasserschutzkonzept "Freising Nordost" Tüntenhausener Graben BA 1
Aufbauend auf das Integrale Hochwasserschutzkonzept, Los 3 "Freising Nordost", das in Abstimmung und mit Fördermitteln des WWA erstellt und im Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt beschlossen wurde, soll für den 1. Bauabschnitt im Bereich Tüntenhausen ein VGV - Verfahren durchgeführt werden.
Beauftragt werden stufenweise Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI, Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14 Nummer 14.1 HOAI, Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11 Nummer 11.1 HOAI, sowie Landschafsplanerischer Begleitplan gemäß § 26 HOAI i.V.m. Anlage 7 HOAI. Weiter werden stufenweise die Besonderen Leistungen der Erstellung naturschutzfachlicher Gutachten, Bestandsvermessung, Kamerabefahrung und Zustandsfeststellung verrohrter Grabenbereich (Regenwasserkanal) im Ortsbereich Tüntenhausen, örtliche Bauüberwachung, Überschwemmungsgebietsermittlung, SiGeKo und Ökologische Fachbauleitung beauftragt.
Stadt Freising 85354 Freising Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Hochwasserschutzkonzept "Freising Nordost" Tüntenhausener Graben BA 1
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1. Vorbemerkung / Grundlagen der Planung
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Aufbauend auf das Integrale Hochwasserschutzkonzept, Los 3 "Freising Nordost", das in Abstimmung und mit Fördermitteln des WWA erstellt und im Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt beschlossen wurde, soll nun für den 1. Bauabschnitt im Bereich Tüntenhausen zunächst ein VGV - Verfahren durchgeführt werden. Bei den betreffenden Gräben handelt es sich um Gewässer 3. Ordnung. Mittels des VGV - Verfahrens soll dann die Auswahl und die Beauftragung des Fachplaners erfolgen, wobei hier wieder eine Kombination aus Ingenieurplanung und Landschaftsplanung erforderlich ist, da neben dem technischen Hochwasser-schutz auch faunistische Untersuchungen sowie Gewässerentwicklungs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind. Im Bereich oberhalb von Tüntenhausen sind im Integralen Hochwasserschutzkonzept sowohl in Richtung Untergartelshausen, als auch in Richtung Itzling Rückhaltebereiche mit Dämmen, sowie im Ortsbereich eine Dimensionsvergrößerung der vorhandenen Rohrleitung vorgesehen. Eine rechtliche Grundlage stellt dieses Integrale Hochwasserschutzkonzept jedoch nicht dar. Die Bemessung der Rückhaltebereiche ist für ein HQ 100 + 15 % Klimazuschlag erforderlich. Die Baugrunderkundung wird im Zuge eines bestehenden Rahmenvertrags durchgeführt. Die Art und Lage der erforderlichen Erkundung und Beprobung ist durch den AN anhand der entsprechenden LV - Position vorzugeben.
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2. Geplante Maßnahme
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Es ist eine mit den zuständigen Fachämtern und -behörden abgestimmte Planung zu erstellen, bei der sowohl der technische Hochwasserschutz, als auch die Gewässerentwicklung enthalten sein müssen. Die Planung / Beauftragung soll in 2 Stufen erfolgen: Stufe 1 beinhaltet die Lph. 1-4 HOAI sowie die notwendigen Planungsgrundlagen und Stufe 2 die Lph. 5-9 HOAI, sowie die Fachplanung Tragwerksplanung abhängig vom Erfordernis vollständig in Stufe 2 des Vertrages abgerufen wird. Im Zuge der Planung der Stufe 1 ist ferner eine Beteiligung der betroffenen Bürger und Grundstückseigentümer, sowie die Teilnahme an Sitzungen mit Erläuterung der Planung vor politischen Gremien erforderlich. Für die Gestaltung und Nutzung der Rückhaltebereiche, für die Errichtung von Dämmen und Gewässerentwicklungsmaßnahmen sind Grunderwerbspläne zu erstellen.
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Die Planung ist wasserrechtlich beim LRA Freising genehmigen zu lassen (Wasserrechtsverfahren, bzw. Planfeststellungsverfahren), sowie daran anschließend ein Zuwendungsantrag nach RZWas beim WWA München zu stellen. Die Planunterlagen sind gem. den Vorgaben der REWas zu erstellen. Erst nach vollständigem Abschluss der Stufe 1 kann dann die Stufe 2 beauftragt und bearbeitet werden.
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3. Standort
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Der zu überplanende Bereich liegt ca. 3 km nordöstlich der Stadt Freising oberhalb (westlich) sowie im Bereich des Ortsteils Tüntenhausen.
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4. Geschätzte Baukosten
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Die geschätzten Baukosten betragen basierend auf dem Integralen Hochwasserschutzkonzept einschl. einer bereits berücksichtigen Kostensteigerung insgesamt ca. 2,44 Mio EUR (brutto).
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5. Art des Verfahrens
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Es soll ein zweistufiges VgV-Verfahren zur Auswahl eines geeigneten Büros für die Objektplanung Ingenieurbauwerk / Tragwerksplanung und Freiflächenplanung / Landschaftspflegerische Begleitplanung durchgeführt werden.
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6. Terminschiene
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Nach Abschluss des VgV-Verfahrens beginnt unmittelbar die Planung der Stufe 1 des Vertrages. In diesem Zuge sind die vorbereitenden Arbeiten wie Grundlagenermittlung, Bestandsvermessung, Kamerakanalbefahrung und faunistische Untersuchungen erforderlich. Darauf aufbauend werden in Abstimmung mit den Fachbehörden die Vorplanung und letztlich die Entwurfsplanung erstellt. Der Abschluss der Leistungsphase 3 ist spätestens ein Jahr nach Auftragsvergabe zu erreichen. Die Fertigstellung / Nutzungsaufnahme der Maßnahme soll abhängig von der Genehmigung ca. bis 2024 erfolgen. Verzögerungen aufgrund des Wasserrechtsverfahrens oder des Planfeststellungsverfahrens sind dabei möglich.
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7. Auftragsumfang
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Beauftragt werden stufenweise Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI, Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14 Nummer 14.1 HOAI, Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11 Nummer 11.1 HOAI, sowie Landschafsplanerischer Begleitplan gemäß § 26 HOAI i.V.m. Anlage 7 HOAI. Weiter werden stufenweise die Besonderen Leistungen der Erstellung naturschutzfachlicher Gutachten, Bestandsvermessung, Kamerabefahrung und Zustandsfeststellung verrohrter Grabenbereich (Regenwasserkanal) im Ortsbereich Tüntenhausen, örtliche Bauüberwachung, Überschwemmungsgebietsermittlung, SiGeKo und Ökologische Fachbauleitung beauftragt.
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Hinsichtlich der Leistungsbeschreibung werden die Vergabe- und Vertragsunterlagen in Bezug genommen.
Stufenweise Beauftragung:
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stufe 1: Leistungsphasen 1-4
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Objektplanung Freianlagen
Stufe 1: Leistungsphasen 1-4
Stufe 2: Leistungsphasen 5-9
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Objektplanung Ingenieurbauwerke:
Stufe 1: Leistungsphasen 1-4
Stufe 2: Leistungsphasen 5-9
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Fachplanung Tragwerksplanung:
Stufe 2: Leistungsphasen 1-6
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In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist Ende 2024.
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Das Hochwasserschutzkonzept wird den Bewerbern von Anfang an in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt Freising_Hochwasserschutz Tüntenhausener Graben BA1_Ing
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81369
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRK35
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.