Beschaffung einer Workforce Management Software nebst Service- und Wartungsleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kliniken-suedostbayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Workforce Management Software nebst Service- und Wartungsleistungen
Ziel des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens war die Vergabe eines Vertrages zur Einführung einer Workforce Management Software nebst Service- und Wartungsleistungen.
Die Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land haben sich im Sommer 2009 mit ihren Kliniken zur Kliniken Südostbayern AG zusammengeschlossen. Die Kliniken Südostbayern AG versorgt nunmehr an den sechs Standorten Bad Reichenhall, Berchtesgaden, Freilassing, Ruhpolding, Traunstein und Trostberg jährlich über 56.000 stationäre Patienten. Mit 3.700 Mitarbeitern entstand eines der größten Unternehmen der Region. Leitbild der Kliniken Südostbayern AG ist die stetige Fortentwicklung von Struktur, Organisation und Prozessen hinsichtlich Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit ausgerichtet an der Zielvorgabe einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung der Patienten. Ein wesentliches Element sind dabei gut ausgebildete, motivierte und zufriedene Mitarbeiter der Kliniken Südostbayern AG. Um eine zukunftsorientierte und zugleich effiziente Personalarbeit sicherstellen zu können, kommen bei der Kliniken Südostbayern AG vermehrt softwaregestützte Prozesse zur Administration der unterschiedlichen Prozesse und Aufgabenstellungen im Personalbereich zum Einsatz. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Kliniken Südostbayern AG als Auftraggeber die Einführung einer modernen Workforce Management Software sowie Unterstützungsleistungen zur Implementierung in die bestehende Systemlandschaft nebst Service- und Wartungsleistungen für die Personalarbeit zur Analyse, Planung und Steuerung von Mitarbeiterinnen.
Ziel des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe eines Vertrages zur Einführung einer Workforce Management Software mit folgenden wesentlichen Funktionalitäten, nämlich
• Personaleinsatzplanung,
• Zeiterfassung und -wirtschaft mit Zeitbewertung unter Berücksichtigung gesetzlicher, tariflicher und
betrieblicher Vorgaben,
• Personalcontrolling sowie
• Mitarbeiterintegration per Self Service und mobiler Lösung.
Die Softwarelösung ist als Software-as-a-Service (SaaS) in einer Cloudumgebung unter Berücksichtigung der
geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen für die Kliniken Südostbayern AG zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer hat die Kliniken Südostbayern AG bei der abschnittsweisen Implementierung der
Softwarelösung nach Bedarf mit fachlichen Dienstleistungen zu unterstützen und dabei insbesondere folgende
Leistungen in Abstimmung mit der KSOB erbringen, nämlich
• Realisierung der erforderlichen Schnittstellen zwischen der Softwarelösung und bei den Kliniken
Südostbayern AG im Einsatz befindlichen Systemen wie z.B. das Lohnsystem, Personalinformationssystem,
Krankenhausinformationssystem, Bildungsmanagement und zur Benutzerverwaltung,
• Datenmigration,
• Einrichtung der Nutzergruppen und
• Schulung der Key User.
Zudem sind vom Auftragnehmer nach Einführung der Softwarelösung Service- und Wartungsleistungen zu erbringen. Die Infrastruktur und Hardware für die Zeiterfassung wird seitens der Kliniken Südostbayern AG abhängig von den Anforderungen der Softwarelösung beigestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung einer Workforce Management Software nebst Service- und Wartungsleistungen
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]