Lieferung und Bereitstellung einer Zwei-Ebenen-Angiografie-Anlage für den Einsatz in der interventionellen Neuroradiologie am Klinikum Nürnberg Referenznummer der Bekanntmachung: 000035-01
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90419
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Bereitstellung einer Zwei-Ebenen-Angiografie-Anlage für den Einsatz in der interventionellen Neuroradiologie am Klinikum Nürnberg
Lieferung und Bereitstellung einer Zwei-Ebenen-Angiografie-Anlage für den Einsatz in der interventionellen Neuroradiologie am Klinikum Nürnberg
Lieferung und Bereitstellung einer Zwei-Ebenen-Angiografie-Anlage für den Einsatz in der interventionellen Neuroradiologie am Klinikum Nürnberg
Die genaue Wertangabe nach Abschnitt II.1.7) und Abschnitt V.2.4) sind keine gesetzliche Pflichtangaben, zumal die Angaben insbesondere aus Gründen der Geheimhaltung und Vertraulichkeit sowie mit Blick auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht möglich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist vorliegend nach §14 Abs.4 Nr.2 lit. b) i.V.m. Abs.6 und Nr.5 VgV legitimiert. Nachfolgende technische Anforderungen werden durch den Auftraggeber als zwingend erforderlich erachtet. Der Entscheidung über die Wahl des Vergabeverfahrens ist eine sorgfältige Prüfung der Sach- und Rechtslage durch auf das Vergaberecht spezialisierte Fachkräfte vorausgegangen. Die definierten Anforderungen sind durch nachvollziehbare objektive u. auftragsbezogene Gründe gerechtfertigt. Nur die Angiografieanlagen, die jeweils nur per Direktvertrieb von Siemens Healthcare erworben werden können, erfüllen diese Anforderungen. Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der durchgeführten Markterkundung bestehen insoweit auch keine vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen. Über die nachfolgend determinierten technischen Voraussetzungen des Auftraggebers verfügt in der Gesamtheit der Merkmale nur der Hersteller Siemens Healtcare. Die 4D-Funktion der Rotationsangiografie kombiniert die 3D Bildgebung der Gefäße mit der zeitlichen Darstellung des Blutflusses. Innerhalb von drei Sekunden kann eine 3D Bildgebung mit einem C-Arm erfolgen. Der Patiententisch muss für adipöse Patienten bis 280kg zugelassen sein. Der Strahlenschutz ist an Durchleuchtungsanlagen dieser Art ein wichtiger Parameter. Die Anlage kann angulationsabhängig fünf Parameter zur Bildqualität und Dosis variieren (Spannung, Stromstärke, Zeit, Fokus, Filter). Die Expositionsregelung des Detektors erfolgt kontrastgestützt. Die Blendenlamellen und halbtransparenten Filter können, ohne jegliche Durchleuchtung, strahlungsfrei am Standbild positioniert werden. Auf dem „Last-image-hold“-Bild wird bei Tischbewegungen die aktuelle Position des Zentralstrahls und der Bildkanten als Orientierungspunkte überlagert. Mittels 3D Bildgebung mit einer doppelt schrägen Trajektorie des C-Arms werden Artefakte in der Nähe des Schädels reduziert. Zur 3D Bildgebung kann der zweite C-Arm in der biplanen Positionierung bleiben. Die eingebaute Röntgenröhre hat mindestens drei Fokusse zur Auswahl. Die Detektoren an den beiden C-Armen weisen eine identische, baugleiche Größe auf. Der Detektor / die Röhre des laterale C-Bogen kann mittels eines automatischen Ablaufs zwischen links- und rechtsseitig des Patienten umpositioniert werden. Es besteht die Möglichkeit der Vorbereitung und Steuerung von Direktpunktionen auf Basis eines 3D-Datensatzes. Die geplante Trajektorie wird durch ein Lasersystem markiert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Lieferung und Bereitstellung einer Zwei-Ebenen-Angiografie-Anlage für den Einsatz in der interventionellen Neuroradiologie am Klinikum Nürnberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90327
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese freiwillige ex-ante-Bekanntmachung erfolgt im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Die Angabe des Tages der Zuschlagsentscheidung (vgl. Abschnitt V.2.1) bezieht sich auf die Entscheidung des Klinikums Nürnberg, den Vertrag mit dem Wirtschaftsteilnehmer gemäß Abschnitt V.2.3) abzuschließen. Der gegenständliche Zuschlag wurde noch nicht erteilt, der gegenständliche Vertrag wurde also nicht abgeschlossen. Vielmehr erfolgt der Vertragsabschluss gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung diese ex-ante-Bekanntmachung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
§ 135 GWB regelt: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vgl. außerdem § 134 GWB.