Dienstleistungen zum Aufbau und Betrieb von Kubernetes-Umgebungen und Container-Anwendungen am IT-DLZ Referenznummer der Bekanntmachung: 2021NSH000014
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen zum Aufbau und Betrieb von Kubernetes-Umgebungen und Container-Anwendungen am IT-DLZ
Das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) im Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ist der zentrale IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung in Bayern. Das IT-DLZ benötigt Unterstützung bzw. Beratung einzelner Teams, die Umgebungen für Containervirtualisierung auf der Basis von Kubernetes aufbauen, Container-Anwendungen in Betrieb nehmen und betreuen oder diese entwickeln.
Die ausgeschriebene Leistung soll durch bis zu fünf externe Mitarbeiter nach einem abgestimmten Projektplan sowie nach Bedarf erbracht werden. Die Projektleitung wird vom IT-DLZ durchgeführt.
Das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) im Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ist der zentrale IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung in Bayern. Das IT-DLZ benötigt Unterstützung bzw. Beratung einzelner Teams, die Umgebungen für Containervirtualisierung auf der Basis von Kubernetes aufbauen, Container-Anwendungen in Betrieb nehmen und betreuen oder diese entwickeln.
Die ausgeschriebene Leistung soll durch bis zu fünf externe Mitarbeiter nach einem abgestimmten Projektplan sowie nach Bedarf erbracht werden. Die Projektleitung wird vom IT-DLZ durchgeführt.
Optionale Erhöhung um 170 PT mit Verlängerung um weitere 6 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Ausschluss Insolvenzverfahren / Liquidation, Eigenerklärungen zur Leistungsfähigkeit, Mindestlohn, Erklärung zur Struktur des Bieters, Erklärung zu Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Unternehmensdarstellung allgemein und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand, Angaben zu Referenzaufträgen
Unternehmensdarstellung allgemein und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand, Angaben zu Referenzaufträgen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.