Bau-, Planungs- und Lieferleistungen für Photovoltaik-Freiflächenanlage Poxstall Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_1
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebermannstadt
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91320
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bau-, Planungs- und Lieferleistungen für Photovoltaik-Freiflächenanlage Poxstall
Vollständige Planung und schlüsselfertige Errichtung (d. h. die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme) sowie der Netzanschluss einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Die installierte elektrische Leistung soll – je nach verwendeter Modultechnologie (mono- oder polykristalline Module) ca. 17,6 MWp betragen (in Abhängigkeit der Realisierbarkeit auf dem Grundstück im Hinblick auf optimale Ausrichtung und Platzverfügbarkeit). Die vertragsgegenständliche Leistung umfasst insbesondere auch die erforderlichen (bau-) vorbereitenden Maßnahmen, die Installation der notwendigen Anlagen- und Bauteile (z.B. Photovoltaik-Module, Untergestelle, Wechselrichter, Kabel etc.), die Fundamenterrichtung, die Anlagendokumentation und den Anschluss an die Niederspannungsschaltanlage, die Errichtung der Trafostationen samt Mittelspannungskabel und den Anschluss dieser an der am Park bauseits errichteten Transferstation / Übergabepunkt inklusive dem Anschluss der MS-Kabel.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zu den vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen gehören insbesondere:
a) die Übernahme der verantwortlichen örtlichen Bauleitung und Bauüberwachung
b) die Baustelleneinrichtung
c) die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht während der Bauarbeiten bis zur Abnahme der Anlagen durch den Auftraggeber
d) die unverzügliche schriftliche Meldung von Behinderungen oder Schadensfällen, die Folgen für die Bauzeit haben können, an den Auftraggeber
e) Sicherstellung, dass die Montage sofort nach Ankunft des Montagepersonals begonnen wird und ohne Verzögerungen bis zur Abnahme durchgeführt werden kann
f) Installation und Inbetriebnahme der Fernsteuer- & Überwachungshardware und -software
g) Lieferung und Montage von mehreren Trafostationen im PV Park, Anschluss der Wechselrichter an die Niederspannungsschaltanlagen, Herstellung des Parkinternen MS-Netzes und Anschluss an die Transferstation.
h) Erfüllung und Einhaltung sämtlicher für das Projekt eingeholter Genehmigungen und anwendbarer gesetzlicher und behördlicher Bestimmungen sowie der Bestimmungen aus dem Bebauungsplan.
i) Treffen von Vorkehrungen gegen Beschädigungen fremden Eigentums durch die Bauarbeiten
j) Übernahme von Entschädigungskosten und -handlungen, die durch den Bau der Anlagen verursacht wurden
k) Beschaffung und Erfüllung aller sonstigen Handlungen und Maßnahmen, die für die Errichtung und den Betrieb der Anlagen notwendig sind.
l) Lieferung eines Anlagen-Zertifikats Typ A, der Inbetriebsetzungserklärung und einer Konformitätserklärung zum Nachweis der elektrischen Eigenschaften entsprechend VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung)
Geplante Mindestzahl und zugleich geplante Höchstzahl sind 8 Bewerber. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber eine Auswahlmatrix verwenden, bei der die auf der Grundlage der unter Ziff. III.1.3 genannten Unterkriterien zu den Referenzen bewertet und gewichtet werden; Einzelheiten sind dem Bewerbungsbogen sowie der Auswahlmatrix Teilnahmewettbewerb zu entnehmen. Es müssen drei Referenzprojekte vorliegen, die im Referenzzeitraum 2018 bis Ende der Bewerbungsfrist begonnen und abgeschlossen wurden. Einzelheiten sind dem Bewerbungsbogen sowie der Matrix
Auswahlkriterien - Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
Erfüllen mehrere Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der Auswahlmatrix Teilnahmewettbewerb zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung,
aa) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
bb) dass für den Bewerber kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
cc) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
dd) dass der Bewerber zur Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz bereit ist. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied derselben, im Fall einer Eignungsleihe von jedem Unternehmen, auf dessen Ressourcen sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung beruft, abzugeben.
b) Der Bewerber hat – soweit aus Platzgründen möglich im Bewerbungsbogen an der dafür vorgesehenen Stelle, andernfalls auf einer Anlage zum Bewerbungsbogen – seine Gesellschafts- und Konzernstruktur mindestens insoweit offen zu legen und hieraus nachzuweisen, dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung mit anderen Architektur-/ Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenskonflikt i.S.v. § 7 Abs. 1 SektVO auszulösen.
c) Berufliche Qualifikation des Bewerbers als (Diplom-) Ingenieur (FH/TH/Univ.) der Fachrichtung Elektrotechnik oder Techniker/Meister Elektrotechnik, Energietechnik, Bauwesen oder gleichwertig muss vorliegen. Sofern es sich beim Bewerber um eine juristische Person handelt, ist die Qualifikation des benannten verantwortlichen Berufsangehörigennachzuweisen (entsprechend § 75 Abs. 3 VgV). Ist der Bewerber eine Bewerbergemeinschaft, ist der Nachweis der entsprechenden beruflichen Qualifikation von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Im Fall der Eignungsleihe muss jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen sich der Bewerber zum Nachweisseiner Eignung beruft, eine entsprechende berufliche Qualifikation nachweisen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3)4. verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen. Soweit als Nachweis Eigenerklärungen ausreichen, sind darüber hinaus keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
1.) Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bewerbers aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto).
2.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert).
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben und zusätzlich zu erklären, dass im Auftragsfall die schriftliche Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beigefügt wird, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o.g. Bedingungen eintritt.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3)4. verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4 verwiesen.
Vorlage von maximal 4, mindestens 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers, die anhand folgender Kriterien bewertet werden:
- Installierte Modulleistung (max. 50 Punkte)
- Einsatz von Wechselrichtern, welche die Vorgaben nach DIN EN 62109 (Teil 1 bis 3) sowie VDE-AR-N-4110 einhalten (max. 25 Punkte)
- Lieferung und Montage von Trafostationen mit Mittelspannungsschaltanlage(n) (max. 25 Punkte)
- Leistungsgarantie für die installierten Module (max. 25 Punkte)
Das Referenzprojekt (Referenzprojekte 1-4) muss in Deutschland errichtet worden sein. Der Referenznehmer muss die Leistungen selbst erbracht und im Referenzzeitraum 2018 bis Ende des Bewerbungszeitraums begonnen und abgeschlossen haben. Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Die entsprechenden Bewertungsmaßstäbe sind der Matrix Auswahlkriterien Teilnahmewettbewerb, welche den Bewerbern über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt wird, zu entnehmen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) Nummer 4 verwiesen. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix Teilnahmewettbewerb.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4), für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf Ziffer II.2.9) verwiesen.
Mindestanforderung für die grundsätzliche Wertbarkeit jeder Referenz (Referenzprojekte 1-4): im Referenzzeitraum 2018 bis Ende der Bewerbungsfrist begonnen und abgeschlossen. Der Bewerber muss mindestens drei insoweit wertbare Referenzprojekte vorlegen.
Erfüllt er diesen Mindeststandard nicht, wird er mangels Eignung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihe muss der Referenznehmer die Leistungen des Leistungsbereichs, für den die Referenz vorgelegt wird, im Rahmen der Bewerbergemeinschaft oder als Nachunternehmer erbringen.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer II.2.9).
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Die Leistungen sind in deutscher Sprache auszuüben. Im Übrigen sind die Bedingungen den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und weiteren ggf. vorzulegenden Nachweisen; die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform (https://www.deutsche-evergabe.de/Account/Login) eingestellt. Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (https://www.deutsche-evergabe.de/Account/Login) in Textform eingereicht werden. Zur Einreichung des Teilnahmeantrags ist die (natürliche) Person, die die Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt, mit Vor- und Nachname zu benennen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Für Weiteres wird auf Ziff. 5.1 des Informationsmemorandums verwiesen.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
2.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
3.
Für die Bewerbung von Bewerbergemeinschaften wird insbes. auf Ziff. III.1.8 dieser Bekanntmachung und auf Ziff. 5.3 des Informationsmemorandums verwiesen.
4.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist zu verwenden.
5.
Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt der Sicherstellung der Finanzierung.
6.
Die in Ziffer II.2.7) enthaltene Zeitangabe steht unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung; die Zeitangabe steht auch im Zusammenhang mit dem Zuschlagskriterium der Bauzeitoptimierung, auf welches hingewiesen wird.
7.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Vorbehalten ist auch die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote.
8.
Weitere Angaben zu Inhalt und Ablauf des Teilnahmewettbewerbs sind dem Informationsmemorandum zu entnehmen.
9.
a) Bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziff. III.1.1 bis III.1.2 der Bekanntmachung benannten Unterlagen für jedes Mitglied u. die unter Ziff. III.1.3 genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzangaben) von jedem Mitglied bezogen auf die Leistungsbereiche, die dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
b) Beabsichtigt ein Bewerber oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z.B. Nachunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziff. III.1.1 bis III.1.3 benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche u. finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft u. diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entsprechende Bestätigung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: DE-91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.