VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Notleitstelle Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: NLS
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Notleitstelle Projektsteuerung
Aufgrund ihres Leistungsumfangs ist die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft (VAG) ein Unternehmen der Kritischen Infrastruktur. Die VAG betreibt am Standort Plärrer in Nürnberg eine Leitstelle zur Koordinierung des ÖPNV in den Bereichen Bus, Straßenbahn und U-Bahn. Eine Notleitstelle wird an einem der Betriebshöfe der VAG entstehen und als Rückfallebene die Funktion der Leitstelle ergänzen. Diese Ausschreibung umfasst die Projektsteuerung und die betriebliche Koordination
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Aufgrund ihres Leistungsumfangs ist die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft (VAG) ein Unternehmen der Kritischen Infrastruktur gem. Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen (KritisV). Die VAG betreibt am Standort Plärrer in Nürnberg eine Leitstelle zur Koordinierung des ÖPNV in den Bereichen Bus, Straßenbahn und U-Bahn. Ebenfalls am Plärrer befinden sich Notbedienplätze für den Fall eines Ausfalls der Leitstelle, von denen die automatische U-Bahn, Straßenbahn und Bus gesteuert werden können. Da die Notbedienplätze nicht mehr die technischen Anforderungen erfüllen und sich außerdem zu nah an der Leitstelle befinden, soll eine neue Notleitstelle als Rückfallebene aufgebaut werden.
Mit diesem Auftrag werden Leistungen der betrieblichen Koordination mit der auf dem Gelände befindlichen Werkstätten sowie dem U-Bahnbetrieb und Stellwerk vergeben. Verschiedene Infrastruktur-Meistereien, die ebenfalls ihren Sitz auf dem Gelände haben, sind in die Abstimmungen nach Bedarf einzubinden. Weiterhin werden Leistungen Projektsteuerung (Organisation, Qualität, Kosten und Termine) angefragt. Die Planungsleistungen (Planung Objektplanung und Fachplanungsleistungen) werden in separaten Aufträgen vergeben.
Auftragsumfang
- Betriebliche Koordination
- Organisation
- Qualität
- Kostenkontrolle
-Terminsteuerung
- Vertragswesen
Stufenweise Vergabe:
- Stufe 1: Projektvorbereitung
- Stufe 2: Planung
- Stufe 3: Ausführungsvorbereitung
- Stufe 4: Ausführung
- Stufe 5: Projektabschluss
Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Stufen 1 und 2.
Termine:
Leistungsbeginn 01.04.2022
Baubeginn: 01.07.2023
Baufertigstellung: 31.12.2024
Die Bewertung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs schließt mit der Bildung einer Rangfolge ab. Die Bewerber mit der höchsten Bewertungszahlen werden zur Angebotsabgabe und weiteren Verhandlung eingeladen. Bei ausreichend eingegangenen und qualifizierten Bewerbungen, werden 3 Bewerber eingeladen, die die höchsten Bewertungszahlen erreichten. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausgefüllter Bewerbungsbogen (Musskriterium)
unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung (Musskriterium)
Berufshaftpflichtversicherung (Deckung 3 Mio. EUR (Musskriterium)), Eine Bestätigung der Versicherung zur Erhöhung auf die geforderten Summen im Auftragsfall wird als Nachweis akzeptiert.
B K1.1 Mittlere Anzahl festangestellter (ggf. auch vom Unterauftragnehmer oder Mitglied Bewerbergemeinschaft). Gewichtung 3,0 %, Wertung 0,0 % = bis einschl. 2 MA, 10,0 % = ab 10 MA
B K1.2 Technische Büroausstattung (ggf. auch vom Unterauftragnehmer oder Mitglied Bewerbergemeinschaft). Gewichtung 3,0 %, Wertung 0,0 % = einfache, geringe Ausstattung 3,0 % = sehr gute Ausstattung
B) R1, R2 und R3: 3 Referenzen mit Beginn ab 2010 zur Projektsteuerung bzw. betriebliche Koordination von Baumaßnahmen im Geltungsbereich der BOStrab, davon 1 Baumaßnahme in Betriebshof- bzw. Werkstattbereichen. Eine Maßnahme muss eine öffentlich bezuschusste Maßnahme gewesen sein. Weiter ist der Nachweis über eine bauliche Maßnahme im Gleisbereich U-Bahn (Bauen unter rollendem Rad) über eine Referenz zu erbringen. Es genügt auch eine Referenz, sofern diese Referenz alle Bedingungen erfüllt. Je Referenzbeschreibung sind max. 3 DIN A4 Seiten zugelassen.
B) R1 Projektbezeichnung Referenz 1 BOStrab Projektsteuerung Betriebshof- oder Werkstatt: Gewichtung Summe 28,0 % Wertung: Vergleichbarkeit Projekt: 10,0 %, Vergleichbarkeit Leistungsumfang: 10,0 %, Referenzschreiben Kostentreue: 5,0 %, Termintreue: 3,0 %.
B) R2 Projektbezeichnung Referenz 2 BOStrab Projektsteuerung Gleisbereich (unter roll. Rad): Gewichtung Summe 28,0 % Wertung: Vergleichbarkeit Projekt: 10,0 %, Vergleichbarkeit Leistungsumfang: 10,0 %, Referenzschreiben Kostentreue: 5,0 %, Termintreue: 3,0 %
B) R3 Projektbezeichnung Referenz 3 BOStrab Betriebliche Koordination: Gewichtung Summe 28,0 % Wertung: Vergleichbarkeit Projekt: 10,0 %, Vergleichbarkeit Leistungsumfang: 10,0 %, Referenzschreiben Kostentreue: 5,0 %, Termintreue: 3,0 %
Gewertet werden die vom Bewerber unter „B) R1 bis B) R3“ bezeichneten Projekte. Darüber hinaus beigelegte Unterlagen, Broschüren oder Präsentationen werden in diesem Zusammenhang nicht gewertet. Nicht vergleichbare Referenzen werden bei der Wertung ebenso nicht berücksichtigt.
B) R4 Vergleichbare Referenzen seit 2010 (über B) R1 bis R3 hinaus): Gewichtung Summe 5,0 %, Wertung: keine weiteren Referenzen: 0,0 %, ab 10 vergleichbare Referenzen: 5,0 %
B) R5: Honorarvolumen für vergleichbare Leistungen netto des größten Projekts der 3 vorgenannten Referenzen. Die Wertung erfolgt nur, wenn die zugehörige Referenz (B R1, B R2 oder B R3) gewertet wurde. Gewichtung 5,0 % Wertung: 0,0 % = bis 0,2 Mio. €, 1,25 % = über 0,20 Mio. bis 0,30 Mio. €, 2,5 % = über 0,30 Mio. bis 0,4 Mio. €, 3,75 % = über 0,4 Mio. bis 0,5 Mio. €, 5,0 % = über 0,5 Mio. €
Mängelansprüchebürgschaft 5,0 % der Bruttoabrechnungssumme einschließlich erteilter Nachträge.
Gesamtschuldnerisch haftend.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen, 5 dazugehörige Anlagen sowie die Unterlagen für Stufe 2 des Verhandlungsverfahrens stehen unter dem angegebenen Link zum Download zur Verfügung. Nur die Informationen entsprechend der Vorgaben im Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
2. Bei der Vergabestelle nicht registrierte Bewerber sind selbstständig verantwortlich, dass sie sich über Aktualisierungen der Bewerbungsunterlagen und Beantwortungen von Fragen über den veröffentlichten Link informieren.
3. Die vollständige Leistungsbeschreibung mit Orts- und Bildangaben wird erst in Stufe 2 des Verhandlungsverfahrens bereit gestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.