Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 12016212
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hfm-nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen
Sicherheitsdienstleistungen in der Liegenschaft der Hochschule für Musik Nürnberg
Veilhofstraße 34, 90489 Nürnberg und Vordere Insel Schütt 2, 90403 Nürnberg und Hans-Sachs-Platz 1, 90403 Nürnberg
Die Hochschule für Musik Nürnberg benötigt einen Dienstleister für die Sicherheitsdienstleistungen der Liegenschaften in der Veilhofstraße 34, 90489 Nürnberg mit einer zu bewachenden Gebäudefläche von ca. 13.200 m² sowie am Schuldturm, Vordere Insel Schütt 2, 90403 Nürnberg mit einer zu bewachenden Gebäudefläche von ca. 250 m².
Abendveranstaltungen können nach Bedarf auch im Heilig-Geist-Haus, Hans-Sachs-Platz 1, 90403 Nürnberg stattfinden.
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag nicht 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit, verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet spätestens am 28. Februar 2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Teilnahme an einer virtuellen Objektbesichtigung ist für die Wertung des Angebots zwingend erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland