Rahmenvereinbarung Kommunikation #bayerngemeinsam - Coronavirus (März bis Mai 2022) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000661
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]81
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Kommunikation #bayerngemeinsam - Coronavirus (März bis Mai 2022)
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) beabsichtigt im Zeitraum März bis Mai 2022 die Krisenkommunikation zum Thema "neuartiger Coronavirus“ fortzusetzen und mittels einer Rahmenvereinbarung an eine geeignete Agentur zu vergeben. Die Leistung der Agentur umfasst alle mit der Erstellung der Kommunikationskonzepte verbundenen Tätigkeiten und Aufträge sowie deren Umsetzung, in enger Kooperation mit dem Auftraggeber. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der beilegenden Leistungsbeschreibung.
Die Leistung ist im gesamten Staatsgebiet des Freistaates Bayern zu erbringen.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Konzeption und Umsetzung von begleitenden Kommunikationsmaßnahmen für die Covid-19 Krisenkommunikation #bayerngemeinsam des Freistaates Bayern im Zeitraum März bis Mai 2022.
Einmalige Verlängerungsoption für den Auftraggeber über den 31.05.2022 hinaus um weitere 3 Monate, also bis 31.08.2022. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt damit 6 Monate.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Durchschnittlicher Unternehmensumsatz (bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre); Mitarbeiteranzahl (feste und freie Mitarbeiter jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre); Darstellung der Organisationsstruktur und des Leistungsspektrums des Unternehmens; Qualifikation des Personals; Darstellung der Aufgabenverteilung des Personals; Angabe von mindestens 3 Referenzen aus vergleichbaren Aufträgen aus den Jahren 2016 bis heute. Die Angaben der Bewerber/Bewerberinnen werden differenziert bewertet und eine Rangfolge der Teilnahmeanträge ermittelt. Die Bewertungsskala ist in den bereitgestellten Vergabeunterlagen (Anlage „Eignungsbewertung“) enthalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis einer ungekündigten Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird; Angaben zum durchschnittlichen Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mindestumsatz [Betrag gelöscht] EUR); Angaben zum durchschnittlichen Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Projekte (Mindestumsatz [Betrag gelöscht] EUR); im Übrigen werden nur Eigenerklärungen gefordert (Eigenerklärung im Sinne von § 48 VgV; Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen, insbesondere mit potentiellen Mitbewerbern sowie Art der Zusammenarbeit bezogen auf den Auftrag, Angabe aller Standorte und Niederlassungen, zur Bieterstruktur, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Erklärung zu Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft; Geheimhaltungsvereinbarung; Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen; Vertraulichkeitserklärung; Gewerbezentralregister; Scientology-Schutzerklärung).
durchschnittlicher Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: mindestens [Betrag gelöscht] EUR; durchschnittlicher Mindestumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Bezug auf vergleichbare Projekte: [Betrag gelöscht] EUR
Angabe von mindestens 3 Referenzen vergleichbarer Projekte (zur Sicherung des Wettbewerbs können die Referenzen über die letzten 3 Jahre hinaus, längstens jedoch bis zum Jahr 2016 zurückliegen); Angaben zur Gesamtmitarbeiterzahl (feste und freie Mitarbeiter) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Mindestanzahl 3 pro Jahr); Angaben zur Mitarbeiterzahl (feste und freie Mitarbeiter) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren bezogen auf mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Projekte (Mindestanzahl 2 pro Jahr); Nachweis der beruflichen Qualifikation bei den Führungskräften und deren Vertreter; Angabe von Art und Umfang der Leistungen, die an Unterauftragnehmer/innen übertragen werden sollen und namentliche Benennung der Unterauftragnehmer/innen und eines festen projektverantwortlichen Ansprechpartners spätestens vor Zuschlagserteilung.
Gefordert wird für die überwiegende Anzahl der Projektmitarbeiter mindestens eine Fachausbildung im Bereich Projektmanagement, Kommunikation und Gestaltung, auf Ebene der Projektleitung und ihrer Vertretung auf jeden Fall ein Hochschulabschluss. Für die übrigen Projektmitarbeiter kann eine vergleichbare Befähigung mittels aussagekräftiger Nachweise dargelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Es wurden verkürzten Fristen von mindestens 15 Tagen (§ 17 Abs. 3 VgV) sowie mindestens 10 Tagen (§ 17 Abs. 8 VgV) zugrunde gelegt. Der Beschaffungsbedarf ist eilbedürftig und muss kurzfristig gedeckt werden. Die hochansteckende Omikron-Variante B.1.1.529 verbreitet sich nach derzeitigem Kenntnisstand des RKI deutlich schneller und effektiver als die bisherigen Virusvarianten. Sie setzt sich bei den Infektionen durch und dominiert das Ansteckungsgeschehen deutlich schneller als erwartet. Es besteht mithin die Gefahr, dass auch die fünfte Corona-Welle problematisch verläuft. Vor diesem Hintergrund werden auch kurzfristig im Frühjahr 2022 Kommunikationsmaßnahmen zur Akzeptanzverbesserung und –erhaltung für zu treffende Maßnahmen notwendig sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu III) Unternehmen, die sich in den vergangenen 12 Monaten mit einem Angebot oder einem Teilnahmeantrag an einer unserer Ausschreibungen beteiligt und Unterlagen i.S.d. § 48 Abs. 1 VgV eingereicht hatten, von denen sie jetzt annehmen, diese seien immer noch zutreffend und gültig, können anstelle einer erneuten Vorlage auf diese Unterlagen, die genau zu bezeichnen sind, verweisen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Fragen zu Rechtsbehelfen bitten wir an das E-Mail-Postfach [gelöscht] zu richten.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids des Auftraggebers auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]81
Internet-Adresse: http://stmgp.bayern.de