Leistungen der Freianlagen- und Verkehrsanlagenplanung gemäß § 38ff. und § 45ff. HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/036
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dachau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Freianlagen- und Verkehrsanlagenplanung gemäß § 38ff. und § 45ff. HOAI
Leistungen der Freianlagen- und Verkehrsanlagenplanung gemäß § 38ff. und § 45ff. HOAI für den Neubau eines 4 bis 5-gruppigen Kinderhauses in Dachau, Konrad-Adenauer-Straße (je nach Gebäudeplanung ggf. mit Tiefgarage), voraussichtlich zu beplanende Fläche ca. 1.970 m².
Dachau, Konrad-Adenauer-Straße
Der Neubau einer 4-5-gruppigen Kindertageseinrichtung soll Raum für 2 oder 3 Kinderkrippengruppen (U3) und 2 oder 3 Kindergartengruppen (Ü3) bieten.
Für den Neubau bietet sich in der Konrad-Adenauer-Straße ein Grundstück zur Nachverdichtung an. Auf dem Grundstück befindet sich die unter Denkmalschutz gestellte alte MD-Villa, welche bereits von einem Verein als Kindertageseinrichtung genutzt wird. Das Grundstück mit der Flurnummer 725/2 wird im Norden durch die Mittermayerstraße und im Süd-Osten durch die Konrad-Adenauer-Straße begrenzt.
Das Baugrundstück liegt im innerstädtischen Bereich, somit besteht Baurecht nach §34 BauGB. Auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes soll durch entsprechende Planung verzichtet werden können.
Aufgrund der innerstädtischen Lage und der Nutzung des Grundstückes zur Betreuung von Kindern, die einer Freifläche zum Spielen und Toben bedürfen, wegen der Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze und aus Gründen des Emissionsschutzes wird der Bau einer Tiefgarage angestrebt. Die Variante mit der Tiefgarage enthält ungefähr eine Freianlagenfläche von 1.730 m² und Verkehrsanlagenflächen von 240 m². Eine alternative Variante mit Parkplätzen an der Oberfläche enthält ungefähr eine Freianlagenfläche von 1.420 m² und Verkehrsanlagenflächen von 550 m².
Die Außenanlagen sollen den Kinder altersgerechte Spiel- und Gestaltungsmöglichkeiten bieten, der auf dem Grundstück vorhandene Baum- und Strauchbestand soll soweit möglich erhalten und in die Planungen eingebunden werden.
Die Genehmigungsplanung für den Neubau der Kindertagesstätte (Hochbauplanung) soll bis Anfang 2022 erfolgen, parallel hierzu ist auch der Freiflächengestaltungsplan anzufertigen.
Der Baubeginn für die Kindertagesstätte soll zu Beginn des Jahres 2023 erfolgen, mit dem Beginn der Außenanlagen ist ab Sommer 2023 zu rechnen.
stufenweise Beauftragung
- Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2
- Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4
- Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 und 7
- Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht, steht dem Auftraggeber frei und erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Optional: besondere oder zusätzliche Leistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84036
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.dachau.de