SAP-Lizenzen Wandlung 2021 (von ERP nach S4HANA)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mpg.de/de
Abschnitt II: Gegenstand
SAP-Lizenzen Wandlung 2021 (von ERP nach S4HANA)
Die heutigen SAP Systeme der MPG "basieren auf der ERP-Welt" und sind nach dem hier maßgeblichen Lizenzmodell der SAP lizenziert. Da SAP diese "ERP-Welt" abgekündigt hat und Weiterentwicklungen in die neue "S/4HANA-Welt" legt, erfordert dies im Rahmen des Investitionsschutzes eine sukzessive Migration der heutigen Systeme sowie eine Umstellung der Lizensierung auf das neue S/4 HANA Lizenzmodell. Mit der im Rahmen der hier bekannt gemachten vertragsseitigen Lizenzumstellung wurden alle mit SAP bestehenden Alt-Lizenzverträge beendet und sowohl die Weiternutzung der derzeitigen Systeme, als auch die Migration und Nutzung der Nachfolgesysteme lizenzseitig neu geregelt. Diese MPG-individuelle Vertragsumstellung betrifft alle eingesetzten SAP-Module und umfasst auch Cloud-Anwendungen. Neben der Lizensierung ist auch die Wartung von dieser Umstellung betroffen.
80539 München
Es handelt sich um einen Lizenzumstieg vom ERP-Lizenzmodell zum S/4HANA-Lizenzmodell, einschließlich Wartung und Cloud-Anwendung. Dieser Lizenzumstieg erfolgt zum Investitionsschutz der von der MPG eingesetzten und in die Verwaltungs-IT eingebundenen SAP-Systeme und damit zur Sicherstellung einer Abbildung der entsprechenden Geschäftsprozesse auch zukünftig.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Bei den Software-Lizenzen handelt es sich um Ausschließlichkeitsrechte der Firma SAP AG
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EVB-IT Überlassungsvertrag- und Pflegevertrag vom 16.12.2021 sowie Cloud Order Form mit der Firma SAP AG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE21 Oberbayern
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.sap.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).