Schulzentrum Geretsried - (1) Generalsanierung BA2/BA3 - Möblierung BA3 Referenznummer der Bekanntmachung: 316
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://lra-toelz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lra-toelz.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Schulzentrum Geretsried - (1) Generalsanierung BA2/BA3 - Möblierung BA3
Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Lehrertische liefern und montieren: 10 Stück,
- Schülertische liefern und montieren: 60 Stück,
- Computertische liefern und montieren: 46 Stück,
- Büroschreibtische liefern: 3 Stück,
- Schülerstühle liefern: 304 Stück,
- Drehstühle liefern: 118 Stück,
- Stauraumelemente liefern und montieren: 10 Stück,
- Wandgarderoben liefern und montieren: 11 Stück,
- Leinwand liefern und montieren: 1 Stück,
- Pinnwände/Schallabsorber liefern: 14 Stück;
82538 Geretsried
Der Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen führt die Generalsanierung des Schulzentrums Geretsried durch. Dazu sind die hier bekannt gemachten und im Zuge der Beschaffung zu erbringenden Liefer- und Montageleistungen für die Möblierung im 3. Bauabschnitt (BA3) erforderlich (siehe II. 1.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Möblierung, Tafeln BA 3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung zu erkennen sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://lra-toelz.de/