Rahmenvereinbarung Durchführung von Online-Veranstaltungen im StMELF und seinen nachgelagerten Einrichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021RF000002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfl.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Durchführung von Online-Veranstaltungen im StMELF und seinen nachgelagerten Einrichtungen
Im Rahmen der Ausschreibung soll ein Vertragspartner verpflichtet werden, der das StMELF und seine nachgeordneten Einrichtungen unterstützt, Veranstaltungen vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 (Verlängerungsoption bis a) 31.12.2023 und b) 31.12.2024) ganz oder teilweise in digitalen Formaten abzuwickeln. Darüber hinaus werden digitale Unterstützungsleistungen im Rahmen der Veranstaltungsdurchführung, wie beispielsweise einzelne Aufzeichnungen und Videoschnitt ausgeschrieben, die nach Bedarf abgerufen werden.
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) ist für die Umsetzung der Politik der Bayerischen Staatsregierung in den Bereichen Ernährung, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Ländlicher Raum zuständig. Schwerpunkte seiner Arbeit sind die Aus-, Fort- und Weiterbildung für die Berufe im Agrarbereich und in der Hauswirtschaft, die Beratung, die praxisnahe Forschung sowie die Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und die Ernährungsbildung.
Ein zentrales Instrument zur Erfüllung dieser Aufgaben ist die Durchführung von Fachveranstaltungen, Konferenzen, die neben der Organisation und Koordination v.a. der Weitergabe von Information, dem Wissenstransfer und dem Informationsaustausch dienen.
Künftig sollen diese Veranstaltungen nicht in Präsenzform stattfinden, sondern in einer geschickten Kombination aus Präsenz- und Online-Veranstaltungen. Durch diese digitalen oder teilweise digitalen Formate kann die Reichweite vergrößert, Reisezeiten eingespart und die Wahrnehmung bei den Zielgruppen verbessert werden.
Die LfL hat den Auftrag vom StMELF bekommen, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer zu schließen, der das Ministerium und seine nachgeordneten Einrichtungen unterstützt, die geplanten Veranstaltungen in ganz oder teilweise digitalen Formaten professionell durchzuführen. Darüber hinaus werden digitale Unterstützungsleistungen im Rahmen der Veranstaltungsdurchführung, wie z.B. einzelne Aufzeichnungen und Videoschnitt, die nach Bedarf abgerufen werden, ausgeschrieben.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis, den Leistungskriterien sowie den Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Durchführung von Online-Veranstaltungen im StMELF und seinen nachgelagerten Einrichtungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterföhring
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85774
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe sind in einer gesonderten Anlage anzugeben, das keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124GWB vorliegen.
- ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen bei Eignungsleihe und Unterauftragnehmern.
- ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.