RV für Filmversicherung mit Serviceleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV für Filmversicherung mit Serviceleistungen
Der Bayerische Rundfunk schreibt federführend für sich und den bezugsberechtigten Mitteldeutschen Rundfunk eine Rahmenvereinbarung für eine Filmversicherung mit Serviceleistungen (Vertragsbetreuung durch einen Versicherungsmakler) für eigene und fremde Produktionen inkl. Nebensparten (Haftpflicht-, Requisiten-, Geräte-, Kassenversicherung) und Veranstaltungsausfallversicherung aus, die nach kaufmännischen Grundsätzen für eigene und fremde Rechnung zu versichern sind.
Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R. Rundfunkplatz 1 80335 München, Mitteldeutscher Rundfunk A.d.ö.R. Kantstr. 71-73 04275 Leipzig
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für den danach folgenden Abschluss von zwei Versicherungsrahmenvereinbarungen und zwei Maklerverträgen (jeweils Versicherungsrahmenvereinbarung und Maklervertrag für den Bayerischen Rundfunk und Versicherungsrahmenvereinbarung und Maklervertrag für den bezugsberechtigten Mitteldeutschen Rundfunk.)
Anbieten dürfen deshalb nur ein Versicherungsunternehmen bzw. ein Versicherungskonsortium zusammen mit einem Versicherungsmakler in Bietergemeinschaf. Sie haben einen oder mehrere Vertreter als Bevollmächtigte zu benennen. Eine gesamtschuldnerische Haftung wird ausdrücklich nicht gefordert.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 2 Jahre, beginnend am 01.01.2022 bis 31.12.2023. Sie verlängert sich automatisch um 1 weiteres Jahr (max. 2 mal bis zum 31.12.2025), wenn keiner der beiden Vertragsparteien, diese spätesten 6 Monate vor Ablauf kündigt. Die Rahmenvereinbarung kann frühestens am 30.06.2023 zum 31.12.2023 gekündigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Es gingen in dem vorangegangenen offenen Verfahren keine wertbaren Angebote ein.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Howden Caninenberg GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://howden-caninenberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YYMY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.