Gemeinde Grafenwiesen - Neubau / Sanierung des Wasserhochbehälters Schönbuchen - IBW, TWP, TA Referenznummer der Bekanntmachung: 193/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grafenwiesen
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93479
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.grafenwiesen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Grafenwiesen - Neubau / Sanierung des Wasserhochbehälters Schönbuchen - IBW, TWP, TA
Die Gemeinde Grafenwiesen beabsichtigt den Hochbehälter Schönbuchen zu sanieren und zu erweitern bzw. komplett zu erneuern. Im Zuge dieser Maßnahme sollen auch drei Quellsammelschächte (QSS-Hauptquellen, QSS-Schegererquelle und QSS Wührquellen) mit erneuert werden. Der Hochbehälter wird von drei Quellgebieten und einem Brunnen (4 Zuläufe) gespeist. Eine weitere Brunnenerschließung ist angedacht. Die Zufahrtsstraße besteht aus einem aufgeschotterten, sehr beengten Forstweg mit einer Breite von ca. 3,00 m. Zum QSS Hauptquelle ist keine Zufahrt vorhanden.
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Beauftragt werden sollen hierfür die Ingenieurleistungen Leistungsphasen 1-9 im Leistungsbild Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 12 Nr. 12.1, Leistungsphasen 1-6 im Leistungsbild Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 14 Nr. 14.1, Leistungsphasen 1-9 im Leistungsbild Technische Ausrüstung gem. § 55 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1, planbegleitende Vermessung gemäß Anl. 1.4.2 HOAI sowie landschaftspflegerischer Begleitplan inkl. Besonderer Leistungen (Variantenbetrachtung, Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, Örtliche Bauleitung, Auswertung der Quell- und Brunnenentnahmen der letzten 20 Jahre, Wasserbedarfsermittlung, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Überwachung Mängelbeseitigung, Ingenieurtechnische Kontrolle TWP). Im Rahmen der Vorplanung ist mit Kostenbewertungen eine Alternativenuntersuchung vorzunehmen, ob hier eine Sanierung und ggf. Erweiterung oder ein kompletter Neubau entstehen soll.
93479 Grafenwiesen Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Gemeinde Grafenwiesen beabsichtigt den Hochbehälter Schönbuchen zu sanieren und zu erweitern bzw. komplett zu erneuern. Im Zuge dieser Maßnahme sollen auch drei Quellsammelschächte (QSS-Hauptquellen, QSS-Schegererquelle und QSS Wührquellen) mit erneuert werden. Der Hochbehälter wird von drei Quellgebieten und einem Brunnen (4 Zuläufe) gespeist. Eine weitere Brunnenerschließung ist angedacht. Die Zufahrtsstraße besteht aus einem aufgeschotterten, sehr beengten Forstweg mit einer Breite von ca. 3,00 m. Zum QSS Hauptquelle ist keine Zufahrt vorhanden.
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Hochbehälter Schönbuchen:
Der 1963 erbaute Hochbehälter besteht aus einem oberirdischen Zugangsgebäude, zwei erdüberschütteten Speichern und einem Rohrkeller. Die beiden getrennten Reinwasserkammern haben jeweils ein Speichervolumen von 60 m³, zusammen also 120 m³. Zwischen den Speichern befindet sich eine Calcit-Aufbereitungsanlage zur Entsäuerung bzw. Aufhärtung. Die Filterrückspülung erfolgt mittels ortsfester Spülwasserpumpe und mittels Spülluftkompressor, der mobil vom Nachbarversorger ausgeliehen wird. Die Schlammwässer werden direkt in den Wald abgeleitet. Die Trinkwasserdesinfektion erfolgt mit einer ca. 20 Jahre alten UV-Anlage. Der Hochbehälter hat bauliche und technische Mängel und entspricht größtenteils nicht den Anforderungen der DVGW-W300ff. Der Rohrkeller ist sehr klein bemessen und bereits voll ausgenutzt.
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Quellsammelschächte:
Die Quellsammelschächte wurden beanstandet und müssen erneuert werden.
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Bei der Planung zu berücksichtigen bzw. zu beachten:
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Sanierung bzw. Neubau des Hochbehälters Schönbuchen:
Bestandspläne vom Hochbehälter und den sonstigen WV-Anlagen sind nicht vorhanden. Zukünftig soll der Löschwasserbedarf von 192 m³ im Hochbehälter bevorratet werden. Für den vorgesehenen Brunnen 2 sind die Anschlüsse im Hochbehälter vorzusehen (Erschließung erfolgt voraussichtlich erst 2022) Der Hochbehälter muss mit einer Ultrafiltrationsanlage (UF-Anlage) nachgerüstet werden. Für den Einbau einer Ultrafiltrationsanlage und eines stationären Kompressors ist im HB kein Platz mehr vorhanden. Der bestehende Stromanschluss ist für den zukünftigen Betrieb nicht ausreichend. Die gesamte EMSR- und Fernwirktechnik ist zu erneuern. Die Daten sind an Waldwasser über GSM oder Telefonanschluss weiterzuleiten. Der Forstweg zum Hochbehälter ist neu herzustellen. Ein evtl. Neubau könnte hinter dem best. Hochbehälter auf dem bewaldeten Grundstück der Gemeinde noch errichtet werden (Baugenehmigung, Statik, LPBP erforderlich). Zukünftig ist ein Klärbehälter für das Rückspülwasser aus der Entsäuerung erforderlich. Der Wasserbedarf ist mittels einer Wasserbedarfsermittlung zu bestimmen und die Mindest- und Maximalschüttungen der Quellen und die Mindest- und Maximalentnahme aus dem Brunnen zu ermitteln. Die Anlagenauslegungen (Speichervolumen, Entsäuerung, UV- und UF-Anlage, EMSR- und Fernwirktechnik, Strombedarf usw.) sind neu zu erstellen.
Für den Hochbehälter sollen zwei Varianten mit Wirtschaftlichkeitsprüfung und Vergleich nach LAWA im Rahmen des Vorentwurfs untersucht werden.
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Erneuerung der drei Quellsammelschächte:
Die bestehenden Quellsammelschächte aus Beton sollen durch PE-Schächte ersetzt werden.
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Fördermaßnahmen:
Die Sanierungs- bzw. Neumaßnahmen können nach RZWas 2021 mit der Härtefallschwelle 2 gefördert (Sanierung von Bauwerken je angeschlossenen Anwohner mit [Betrag gelöscht] EUR, max. 70 % der Kosten) werden.
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Termine für die Umsetzung der Maßnahme:
Lph 1-2) Varianten- und Wirtschaftlichkeitsvergleich: 30.06.2022
Lph 3) Entwurfsplanung: Herbst 2022
Lph 4-7) Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Ausschreibung: 2022
Lph 8) Bauoberleitung: 2023/2024
Die Fertigstellung der Baumaßnahme muss bis Herbst 2024 erfolgt sein. Im Anschluss ist noch die Lph. 9 zu erbringen.
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Auftragsinhalt:
Beauftragt werden sollen hierfür die Ingenieurleistungen Leistungsphasen 1-9 im Leistungsbild Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 12 Nr. 12.1, Leistungsphasen 1-6 im Leistungsbild Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 14 Nr. 14.1, Leistungsphasen 1-9 im Leistungsbild Technische Ausrüstung gem. § 55 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1, planbegleitende Vermessung gemäß Anl. 1.4.2 HOAI sowie landschaftspflegerischer Begleitplan inkl. Besonderer Leistungen (Variantenbetrachtung, Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, Örtliche Bauleitung, Auswertung der Quell- und Brunnenentnahmen der letzten 20 Jahre, Wasserbedarfsermittlung, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Überwachung Mängelbeseitigung, Ingenieurtechnische Kontrolle TWP). Im Rahmen der Vorplanung ist mit Kostenbewertungen eine Alternativenuntersuchung vorzunehmen, ob hier eine Sanierung und ggf. Erweiterung oder ein kompletter Neubau entstehen soll.
Es werden anrechenbare Kosten in Höhe von etwa [Betrag gelöscht]EUR netto für die Sanierung und Erweiterung und von etwa [Betrag gelöscht] EUR netto für den Neubau des Hochbehälters (jeweils inkl. QSS-en) geschätzt (für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke). Die Kosten für die Technische Ausrüstung werden auf [Betrag gelöscht] EUR netto anrechenbare Kosten (über alle Anlagengruppen hinweg) geschätzt.
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: Lph. 1 + 2
Stufe 2: Lph. 3 + 4
Stufe 3: Lph. 5 - 7
Stufe 4: Lph. 8 + 9
In der oben aufgeführten Vertragslaufzeit ist die Lph. 9 nicht enthalten. Diese ist jedoch vom Auftrag umfasst.
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Wegen etwaiger Fördermittel nach RZWAS 2021 soll die Fertigstellung der Baumaßnahme bis Herbst 2024 erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deggendof
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
Elektroplanung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRK9A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.