Stadt Hilpoltstein_Abwasseranlagen/Neubau Schlammbehandlung Kläranlage_Ing. Referenznummer der Bekanntmachung: 117/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hipoltstein
NUTS-Code: DE25B Roth
Postleitzahl: 91161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hilpoltstein.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Hilpoltstein_Abwasseranlagen/Neubau Schlammbehandlung Kläranlage_Ing.
Die Stadt Hilpoltstein plant umfangreiche Baumaßnahmen an der Kläranlage Hilpoltstein. Im Wesentlichen ist der Neubau der Schlammbehandlung auf der Kläranlage sowie die Erneuerung und Sanierung weiterer Anlagenteile geplant. Eine Entwurfsplanung ist bereits vorhanden und den Vergabeunterlagen beigefügt.
Vergeben werden hierfür die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 -9 für das Leistungsbild Technische Ausrüstung gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI, Teil 4 Abschnitt 2 für die Verfahrenstechnik (Anlagengruppe 7) sowie für das Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI, Teil 3 Abschnitt 3. Zudem werden hierfür folgende Besondere Leistungen vergeben: Örtliche Bauüberwachung für das IBW, Erstellen von Bestandsplänen, Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermitteln und Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Darüber hinaus werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 6 für die Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI, Teil 4 Abschnitt 1 sowie die Besondere Leistung der ingenieurtechnischen Kontrolle vergeben.
Kläranlage Hipoltstein 91161 Hipoltstein Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadt Hilpoltstein plant umfangreiche Baumaßnahmen an der Kläranlage Hilpoltstein. Im Wesentlichen ist der Neubau der Schlammbehandlung auf der Kläranlage sowie die Erneuerung und Sanierung weiterer Anlagenteile geplant.
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In den vergangenen Jahren sind in der Kläranlage Hilpoltstein sukzessive verschiedene Maßnahmen realisiert worden, um die anfangs der achtziger Jahre gebaute Kläranlage an die Entwicklung der Anforderungen und an die im Verlauf von mehr als 35 Jahren gestiegene Belastung anzupassen. Inzwischen sind in vielen Bereichen verbesserte Techniken entwickelt worden; verschiedene Anlagenteile sind zudem am Ende ihrer Lebensdauer angekommen. Aus diesem Grund wurden bereits Planungsleistungen (bis einschließlich Lph. 4) beauftragt. Eine Entwurfsplanung wurde bereits erstellt und liegt den Vergabeunterlagen bei.
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Demnach sind insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Herstellung einer maschinellen Überschussschlammvoreindickung und einer stationären Schlammentwässerung mit Gebäude
- Herstellung Schlammspeicher mit Pumpwerk
- Herstellung eines Trübwasserspeichers
- Erneuerung Pumpen und Messeinrichtungen im vorhandenen Zulaufpumpwerk
- Einbau eines Feinrechens in vorhandenes Rechengebäude mit Erneuerung der Sandwaschanlage
- Erneuerung Schieber mit Bedienpodesten und arbeitsschutztechnischen Maßnahmen am vorhandenen Sandfang
- Arbeitsschutztechnische Maßnahmen am vorhandenen Vorklärbecken
- Erneuerung Zulaufleitung und Herstellung einer Abdeckung für vorhandenen Voreindicker
- Erneuerung des vorhandenen Wärmetauschers
- Erneuerung der vorhandenen Brauchwasseraufbereitung mit Druckerhöhungsstation
- Rückbau u. Verfüllung der vorhandenen Schlammpolder
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Konkret von Umbaumaßnahmen betroffen sind hierbei folgende Bereiche:
- Umbau und Anpassung des Zulaufpumpwerkes
- Umbau- und Erneuerungsmaßnahmen im best. Betriebsgebäude (hier: Niederspannungshauptverteilung mit Blindstromkompensation, Wärmetauscher, IDM in der Schlammumwälzleitung, Heizungsanlage, Brauchwasseraufbereitung, Elektroverteilung im Obergeschoss zur Nutzung als Serverraum)
- Umbau und Anpassung des Rechengebäudes mit Siebanlage und Sandwäscher
- Umbau und Anpassung des Sandfanges an die sicherheitstechnischen Belange
- Umbau und Anpassung des Vorklärbeckens an die sicherheitstechnischen Belange
- Umbau einschl. Abdeckung des Voreindickers
Bei der Tragwerksplanung gibt es keinen Umbauzuschlag, da hier nur für Neubauten Tragwerksplanerleistungen notwendig sind.
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Die Fertigstellung der Anlage ist bis Mitte 2024 aufgrund des Bewilligungszeitraums der Fördermittel geplant. Eine Förderung nach RZWas 2021 findet statt.
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Die Gesamtkosten der Maßnahme (KG 200-600) liegen etwa bei 5 Mio. EUR brutto. Es sind auch Kosten für Herrichten des Grundstücks und Pflaster- sowie Wegebereiche enthalten. Diese Kosten werden jedoch der KG 200 und 300 zugeordnet, welche voll zu den anrechenbaren Kosten des Ingenieurbauwerks gezählt werden. Ein eigenes Leistungsbild Freianlagen wird nicht beauftragt.
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Vergeben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 -9 für das Leistungsbild Technische Ausrüstung gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI, Teil 4 Abschnitt 2 für die Verfahrenstechnik (Anlagengruppe 7) sowie für das Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI, Teil 3 Abschnitt 3. Zudem werden hierfür folgende Besonderen Leistungen vergeben: Örtliche Bauüberwachung für das IBW, Erstellen von Bestandsplänen, Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermitteln und Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
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Darüber hinaus werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 6 für die Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI, Teil 4 Abschnitt 1 sowie die Besondere Leistung der ingenieurtechnischen Kontrolle vergeben.
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist Mitte 2024.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRK9K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.