Gemeinde Nagel_Sanierung ehem. Gasthof Goldner Löwe_Arch Referenznummer der Bekanntmachung: 52/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nagel
NUTS-Code: DE24D Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Postleitzahl: 95697
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erholungsort-nagel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Nagel_Sanierung ehem. Gasthof Goldner Löwe_Arch
Die Gemeinde Nagel plant den Umbau und die Sanierung des ehemaligen Gasthofes "Goldner Löwe" zu einem Gebäude für Tagespflege und ambulanten Pflegedienst.
Vergeben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 4-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 sowie die Besondere Leistung der Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Erstellung Verwendungsnachweis) und die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Goldner Löwe Wunsiedler Str. 27 95697 Nagel Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Gemeinde Nagel plant den Umbau und die Sanierung des ehemaligen Gasthofes "Goldner Löwe" zu einem Gebäude für Tagespflege und ambulanten Pflegedienst. Eine Entwurfsplanung hierzu ist bereits vorhanden und den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Der ehemalige Gasthof "Goldner Löwe" befindet sich im Ortskern von Mühlbühl, nordöstlich des Gemeindezentrums. Das zweigeschossige Gebäude gliedert sich in zwei Baukörper. Der aktuelle Leerstand soll nun beseitigt werden und die Mitte der Gemeinde revitalisiert werden. Das Gebäude selbst dürfte etwa 150 Jahre alt sein.
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Mittlerweile ist das Gebäude jedoch in einem schlechten Zustand. Das Dach ist an einigen Stellen undicht, der Dachstuhl ist jedoch nach Aussage von Statik und Bautenschutz in augenscheinlich gutem Zustand. Die Dacheindeckung aus Kunstschiefer und Blech ist verbraucht und muss erneuert werden. Bei den funktionalen Dachflächenfenstern ist keine logische Gliederung zu erkennen. Die Fassade ist weitgehend original erhalten. Die Fenster sind Altbestand und müssen vollständig ausgetauscht werden. Der Außenputz ist verbraucht und muss erneuert werden. Die Westfassade ist mit Platten geschindelt, die aber, gemäß historischen Aufnahmen, nicht dem ursprünglichen Zustand entsprechen.
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Im Erdgeschoss befindet sich links im Risalit ein offener Vorraum mit gewölbter Öffnung zur Straße. Von dort aus kann der westliche Saalbau wie auch das Mittelgebäude begangen werden. Im älteren, östlichen Flügel besteht noch eine Zugangstür. Von dort aus wird das Obergeschoss über eine Holztreppe erschlossen. Eine Erschließung in das Dachgeschoss erfolgt über eine ähnlich gebaute Treppe direkt darüber.
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In direkt verlängerter Linie zu den beiden Eingängen auf der Straßenseite, gibt es in der Nordfassade ebenfalls zwei Ausgänge zum rückwärtigen Außenbereich. Nördlich und westlich wurde im Lauf der Zeit jeweils ein kleiner Behelfsbau angeschlossen.
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Das Ursprungsgebäude sowie der Mittelbau sind in Teilbereichen unterkellert. Die Kellerräume sind verhältnismäßig gut erhalten jedoch feucht.
Die gesamte Bausubstanz ist auf Schädlinge untersucht worden. In den erdgeschossigen Böden sowie im mittigen Keller wurden Poren- und Hausschwämme festgestellt. Im Obergeschoss erstrecken sich einzelne Myzelienstränge der Pilze und wurden Schädigungen durch Nagekäfer in den Fußböden gefunden. Ein umfänglicher Prüfbericht steht hierzu noch aus. Insgesamt ist für das lange leerstehende Gebäude eine Komplettsanierung notwendig. Das Gebäude ist nicht barrierefrei ausgebaut.
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Im Rahmen der Bedarfsermittlung wurden umfassende Bürgerversammlungen und Arbeitskreise durchgeführt. Näheres ist in dem Erläuterungsbericht zu entnehmen.
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Die Varianten aus der Vorplanung wurden nach Abstimmung mit dem Gemeinderat und dem Amt für ländliche Entwicklung zu einer gemeinsamen Entwurfsplanung zusammengefasst. Dieser Entwurf beinhaltet nun das Konzept von Tagespflege und ambulanten Pflegedienst in einem Kompletterhalt des Gebäudes.
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Ein Raumprogramm für die Pflegenutzung wurde entwickelt, welches dem Entwurf zugrunde liegt. Auch ein Nutzungskonzept wurde erstellt.
Die einzelnen konkreten Maßnahmen sind dem den Vergabeunterlagen beigefügten Erläuterungsbericht zu entnehmen.
Ziel der Sanierung ist insbesondere die Beseitigung von Gebäudeleerständen im Ortskern, die Nutzung der bestehenden Bausubstanz, eine energetische Sanierung, das Schaffen eines zeitgemäßen Pflegeangebots für Mühlbühl und die Region sowie das Schaffen neuer Möglichkeiten für eine lebendige Ortsgemeinschaft mit Saal und Gemeinschaftsgarten.
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Im Januar 2022 ist mit der Erbringung der Planungsleistungen zu beginnen. Baubeginn ist für Herbst 2022 geplant. Bei einem ungehinderten Projektablauf ist mit einer Übergabe des Gebäudes zur Nutzung bis Frühjahr 2024 zu rechnen.
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Eine Förderung durch das ALE Oberfranken findet statt. Der Förderbescheid liegt bereits vor.
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Die Gesamtkosten der Maßnahme (KG 200-700) liegen bei etwa 3,8 Mio. EUR brutto.
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Vergeben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 4-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 sowie die Besondere Leistung der Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Erstellung Verwendungsnachweis) und die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: Leistungsphase 4
Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6 u. 7
Stufe 3: Leistungsphasen 8 u. 9
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist Frühjahr 2024.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktredwitz
NUTS-Code: DE24D Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Postleitzahl: 95615
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRK9Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.