Sicherheitsdienst Asylbewerberunterkunft 89231 Neu-Ulm, Reuttier Str. 3 Referenznummer der Bekanntmachung: 51-21-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ulm
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienst Asylbewerberunterkunft 89231 Neu-Ulm, Reuttier Str. 3
Überwachungs- und Sicherheitsdienst für die Unterkunft für Asylbewerber des Landkreises Neu-Ulm in 89231 Neu-Ulm, Reuttier Str. 3; Übernahme des stationären Bewachungs- und Sicherheitsdiensts für das Objekt gemäß den Regelungen der Leistungsbeschreibung
89231 Neu-Ulm
Das Landratsamt Neu-Ulm hat den Überwachungs- und Sicherheitsdienst für die Unterkunft für ca. 100 Asylbewerber des Landkreises Neu-Ulm in 89231 Neu-Ulm, Reuttier Str. 3 vergeben. Der stationäre Bewachungs- und Sicherheitsdiensts für das Objekt umfasst insbesondere den Objektschutzdienst, Alarmdienst und Brandschutz an 24 Stunden an 7 Tagen/Woche einschließlich einer Zufahrts- und Zugangskontrolle.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vertragsunterlagen bestehend aus dem Dienstleistungsvertrag und der Leistungsbeschreibung.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber kann nach Maßgabe des § 2 VOL/B Änderungen der Beschaffenheit der Leistung verlangen. Sein Recht zur Anordnung von Leistungsänderung umfasst insbesondere eine Anpassung des Personalschlüssels aus der Leistungsbeschreibung, die aufgrund der Belegung der Einrichtungen, aufgrund von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten oder einer konkreten Gefährdungslage notwendig wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Auftraggeber machte von der Möglichkeit Gebrauch, die Angebotsfrist wegen objektiver Dringlichkeit aufgrund des nahenden Vertragsbeginns am 01.01.2022 und um eine hinreichende Vorlaufzeit zwischen Zuschlagserteilung und Leistungsbeginn zu gewährleisten, auf bis zu 15 Kalendertage nach Absendung der Auftragsbekanntmachung zu verkürzen (§ 15 Abs. 3 VgV)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienst Asylbewerberunterkunft 89231 Neu-Ulm, Reuttier Str. 3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlus geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]