Neubau Grundschule Schonungen
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 09 678174
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schonungen
NUTS-Code: DE26B Schweinfurt, Landkreis
Postleitzahl: 97453
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schonungen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule Schonungen
Neubau einer 3-zügigen Grundschule mit 12 Klassenzimmern, Werkraum und Musiksaal, Räume für den offenen Ganztag, sowie Räume für die Verwaltung. Der Neubau wird als dreigeschossiger, wickelförmiger Baukörper in Stahlbetonmassivbauweise errichtet. BGF: ca. 3.630 m², BRI: ca. 15.660 m²
Schonungen
Rohbauarbeiten mit Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten (Baugrube sit bereits bis auf ca. 0,60m ü.OK Planum ausgehoben), Unterfangungsarbeiten, Abbrucharbeiten (geringer Umfang), Entwässerungsarbeiten, Betoneinlegearbeiten und Erdungsanlage, Aufzugsarbeiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
„Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schonungen
Postleitzahl: 97453
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schonungen.de