Gemeinde Bubenreuth, Bauleistungen H7 (Aufzugsanlagen) Referenznummer der Bekanntmachung: 035/2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bubenreuth
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Postleitzahl: 91088
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bubenreuth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Bubenreuth, Bauleistungen H7 (Aufzugsanlagen)
Bauleistungen für den Umbau einer Hofstelle mit denkmalgeschütztem Wohnhaus und alter Scheune zu einem Bürgerzentrum mit Museum und Bücherei.
Die Baumaßnahme wird in 3 folgende Bauabschnitte aufgeteilt:
1) Neubau Bücherei, Foyer und Saal einschl. Unterkellerung
2) Umbau und Sanierung best. Scheune zu Museum
3) Umbau und Sanierung des best. Wohnhauses (Einzeldenkmal)
Die vorliegende Auftragsbekanntmachung bezieht sich nur auf Leistungen im Bauabschnitt 1).
Allgemeine Projektbeschreibung für alle Bauabschnitte:
Das ehemalige Wohnhaus der Hofstelle wird zukünftig als Bürgerhaus/Bürgerwerkstatt genutzt. Die Sandsteinfassade bleibt erhalten und wird nur an den notwendigen Stellen überarbeitet. Die Fenster werden erneuert, Fensterläden werden wieder angebracht.
Das EG beherbergt Räume für Bürgerwerkstatt, Hausmeister und Cateringküche mit Café im ehemaligen Stallraum des Wohnhauses. Hier kann die Decke nicht gehalten werden und wird durch eine neue Holzbalkendecke ersetzt.
Im OG sind Büroräume für Hausverwaltung und Museum vorgesehen. Die Decke über dem OG wird wärmegedämmt. Das DG wird nicht ausgebaut. Die Innenausstattung wie Böden, Türen und Putze bleibt soweit möglich erhalten.
Das Baudenkmal wird im Osten querschnittsgleich verlängert und in den Neubau eingebunden.
Der bestehende Zwischenbau und ein Teil der Scheune werden rückgebaut und durch einen Neubau ersetzt.
Der neue, 2-geschoßige Verbindungsbaukörper mit Satteldach zwischen Baudenkmal und Scheune nimmt die Traufhöhe des Baudenkmals auf und schließt die Hofanlage dreiseitig. Die beiden Bestandsgebäude leiten die Besucher über den Werkhof in den Eingang im Neubau. Hier wird man vom Foyer mit Museumsshop, Info etc. empfangen.
Im Foyer stehen für die Besucher Informationsmöbel, Ticketautomat und Schließfächer zur Verfügung. Ein großer Luftraum verknüpft den Eingangsbereich im EG mit dem Foyer im OG. Über das Foyer sind im EG die Bücherei, Schließfächer, die Sanitärräume und die multifunktionalen Räume in der Scheune erreichbar.
Mit einer einläufigen Treppe bzw. mit dem Aufzug gelangen die Besucher ins OG. Hier sind der Saal sowie die Dauerausstellung angebunden. Im Osten ist über einen Laubengang der rückwärtige Gartenhof angebunden. Somit kann auch dieser Bereich für Veranstaltungen mitgenutzt werden und weist die erforderlichen Rettungswege aus den oberen Geschoßen nach.
Die Dauerausstellung im OG der Scheune besteht aus einer vorgelagerten Auftaktzone mit Zwischendecke und dem dachhaltigen Ausstellungsraum. Über der Auftaktzone wird die Haustechnik (Lüftungsanlage) für die Ausstellung installiert. Eine zusätzliche, giebelseitige Treppe dient als Fluchtweg und bildet gleichzeitig einen Rundgang, z.B. bei Sonderausstellungen im EG der Scheune. Durch die Höherlegung des Scheunendaches wird der Dauerausstellungsraum ohne Flächeneinschränkungen barrierefrei nutzbar.
Das Kellergeschoss unter dem Neubau ist mit Aufzug und nicht öffentliche Treppe erreichbar.
Hier sind Technikräume, Lager für Saal, Bücherei, Kühlzellen für Catering sowie das Museumsdepot mit Archiv, Depot, Vorbereitung, Quarantäneraum und Abstellraum untergebracht. Die Technikinstallationen werden auf den Wänden sichtbar verlegt.
Konstruktion und Tragwerk:
Die Konstruktion vom Baudenkmal Wohnhaus bleibt unverändert, im Stallraum wird eine neue Holzbalkendecke eingezogen.
Die Scheune wird im nördlichen Teil rückgebaut, der südliche Teil mit der Backsteinfassade bleibt erhalten.
Die Dachkonstruktion wird angehoben, so dass das Ensemble eine umlaufende Dachkante erhält.
Der Neubau in Holzbauweise verbindet Denkmal und Scheune. Der bestehende Zwischenbau (Stall-und Lagergebäude) wird rückgebaut.
Das Kellergeschoß wird als weiße Stahlbetonwanne wasserdicht ausgebildet.
Hochwasserschutz:
Der Hochwasserschutz wurde von der Gemeinde außerhalb des Baugrundstücks umgesetzt. Aufgrund der Verwendung der Bestandsgebäude und barrierefreie Zugänge kann das Fußbodenniveau im EG nicht angehoben werden.
Sozio-kulturelles Zentrum Bubenreuth Hauptstraße 7 91088 Bubenreuth
Bauleistungen für die Aufzugsanlage des Neubaus gemäß Leistungsverzeichnis "LV-Kostenberechnung Sozio-kulturelles Zentrum Bubenreuth (20-018) 05 Aufzugsanlage".
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter müssen in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle eingetragen sein (Nachweis: Eigenerklärung und auf Verlangen des Auftraggebers Vorlage)
- Erklärung über Unteraufträge und Eignungsleihe, gegebenenfalls Verpflichtungserklärung des eignungsleihenden Unternehmens.
- 3 Referenzen aus den letzten fünf Kalenderjahren über die Ausführung von Bauleistungen die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten Leistungen, welche einen ähnlichen Umfang, Schwierigkeitsgrad und Ausführungsart wie die hier auszuführenden Bauleistungen aufweisen und fachlich einwandfrei im vorgegebenen Kosten- und Terminrahmen ausgeführt wurden. (Nachweis durch Eigenerklärung gemäß Formblatt 444 VHB, welches mit Angebot einzureichen ist).
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus dem LV und den Vertragsbedingungen, wie sie den Vergabeunterlagen zu entnehmen sind.
Besonders hingewiesen wird auf folgende Bedingungen:
- Der Bauleiter, den der Auftragnehmer einsetzt, muss mindestens eines der gemäß Ziffer III.1.3) mittels Referenz nachzuweisenden Bauprojekte selbst geleitet haben.
- Der Bauleiter des Auftragnehmers muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift fließend mächtig sein.
- Die Reaktionszeit, d.h. die Zeit bis zum Eintreffen des Bauleiters auf der Baustelle nach Anforderung durch den Auftraggeber, darf max. 2 Stunden betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bubenreuth und Nürnberg.
Die Öffnung führen die Verfahrensbevollmächtigten der Auftraggeberin (Kontaktstelle) durch im virtuellen Beisein (Videokonferenz) von Vertretern der Auftraggeberin.
Am Öffnungstermin dürfen Bieter oder ihre Bevollmächtigten nicht teilnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter müssen erklären, dass für sie keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder nachvollziehbar erläutern, dass sie trotz Vorliegens solcher Gründe wegen einer Selbstreinigung nach § 125 GWB nicht vom Vergabeverfahren auszuschließen sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLVRK4Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber.
Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte Vergabekammer.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.