Franz-Marc-Schule Geretsried: Aufstockung + Generalsanierung SEKE 2035 - Stahlbau BA2 Referenznummer der Bekanntmachung: 202
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lra-toelz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lra-toelz.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Franz-Marc-Schule Geretsried: Aufstockung + Generalsanierung SEKE 2035 - Stahlbau BA2
Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen:
• Stahlträger IPE 360: 35 m
• Stahlträger U 300: 40 m
• Stahlträger HEB 300:16 m
• Stahlstütze RO 140x140x8/12: 32 m
• Stahlstütze RO 80x80x5: 32 m
• Stahlträger HEM 160: 15 m
• Stahlstütze RO 100x100x5: 15 m
• Stahlgeländer mit Stahlwange, Flachstahl 60/6, gerundet: 7 m
• Ganzglasgeländer: 30 m
• Treppengeländer mit Stahlwange, Flachstahl 60/6, gerade: 14 m
• Außentreppe über zwei Geschosse als Fluchttreppe mit Gitterrost 30/10
• Vordach mit VSG-Trockenverglasung ca. 19,5 m²
• Lichtschachtabdeckung mit Stahlrahmen: ca. 4,0 m²;
Geretsried
Der Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen führt eine Aufstockung + Generalsanierung SEKE 2035 an der Franz-Marc-Schule in Geretsried durch. Dazu ist das hier bekannt gemachte und im Zuge der Beschaffung auszuschreibende Gewerk Stahlbau im BA2 erforderlich (siehe II. 1.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stahlbau BA2
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung zu erkennen sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]