Vergabeverfahren Molkereiprodukte 2022-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchenstift.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren Molkereiprodukte 2022-1
Tägliche Lieferung von Molkereiprodukten wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen beschriebenen für den Bereich Lebensmittel-Kücheneinkauf an Küchen, Lebensmittellager usw. von Häusern der MÜNCHENSTIFT GmbH im Stadtgebiet München (derzeit 9 Häuser, ca. 3 000 Bewohner, beides, insbesondere letzteres, kann sich ändern).
München
Tägliche Lieferung von Molkereiprodukten wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen beschriebenen für den Bereich Lebensmittel-Kücheneinkauf an Küchen, Lebensmittellager usw. von Häusern der MÜNCHENSTIFT GmbH im Stadtgebiet München (derzeit 9 Häuser, ca. 3 000 Bewohner, beides, insbesondere letzteres, kann sich ändern).
Option zur Verlängerung des Vertrages um bis zu 3 Monate bis 31.10.2022; Option zu Verlängerung um einen weiteren Monat bis 31.8./30.11.2022, wenn sich die Vergabe des Nachfolgeauftrages infolge eines
Nachprüfungsverfahrens verlängert.
Menge und Umfang: unverbindlich geschätzte Mengen sind orientiert an Bewohnerzahlen; Mengen gemäß jeweiliger Bestellung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Nach Aufhebung ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de