Schülerbeförderung für den Mittelschulverband Rott am Inn
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rott a. Inn
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83543
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rottinn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung für den Mittelschulverband Rott am Inn
Beförderung von Schüler/innen der Grund- und Mittelschule Rott a. Inn mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente, im Winter auch Schlitten/Ski) zwischen deren Wohnorten und der Schule in beide Richtungen.
Zudem umfassen die Beförderungsleistungen auch Sonderfahrten zwischen den Schulstandorten und sonstigen Zielen von Schulveranstaltungen (Schwimmbad, Eisstadion, Sportveranstaltungen).
Es werden voraussichtlich zwei 50-Sitzer und zwei 22-Sitzer benötigt.
Rott am Inn, Griesstätt, Ramerberg
Beförderung von Schüler/innen der Grund- und Mittelschule Rott a. Inn mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente, im Winter auch Schlitten/Ski) zwischen deren Wohnorten und der Schule in beide Richtungen.
Zudem umfassen die Beförderungsleistungen auch Sonderfahrten zwischen den Schulstandorten und sonstigen Zielen von Schulveranstaltungen (Schwimmbad, Eisstadion, Sportveranstaltungen).
Es werden voraussichtlich zwei 50-Sitzer und zwei 22-Sitzer benötigt.
Voraussichtlich: 59.000 Besetzt-Kilometer/ Jahr (ohne Sonderfahrten)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen nach §§ 122 ff GWB, die nach Formblatt L1240 erbracht werden kann; Link zum Formblatt 1240:
https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=233210
sowie Anlage 2a der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen gemäß §§ 122-124 GWB, §§ 42 ff VgV und AEntG, AufenthG, MiLoG
Eintragung in das Berufsregister des Betriebssitzes oder Wohnsitzes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (Formblatt VHL Bayern L1240).
Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, wird der Bieter auf gesondertes Verlangen Nachweise vorlegen die nicht älter als 6 Monate sind.
Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen nach §§ 122 ff GWB, die nach Formblatt L1240 erbracht werden kann; Link zum Formblatt 1240:
https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=233210
Zusätzliche Erklärungen zu den Eignungsanforderungen durch Formblatt Anlage 2b zur Angebotsaufforderung zu:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Verkehrsleistungen, die mit dem Gegenstand der Vergabe zu vergleichen sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (Anlage 2b der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen Eignung),
— Erklärung zum Vorliegen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Schadensfall oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen haben wird (Anlage 2b der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen Eignung) sowie Erklärung zum Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung für die Leistungserbringung mit einer Deckungssumme von 100 Mio. EUR pro Schadensfall, bei Personenschäden mit Begrenzung von 15 Mio. EUR für die einzelne Person oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen haben wird (Anlage 2b der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen Eignung) sowie
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes: Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, wird der Bieter auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers Nachweise bzgl. der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben vorlegen die nicht älter als 6 Monate sind
Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen nach §§ 122 ff GWB, die nach Formblatt L1240 erbracht werden kann;
Link zum Formblatt 1240: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=233210
— Ausgeführte vergleichbare Betriebsleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Betriebsjahren (Beschreibung, Benennung von Ansprechpartnern der beauftragenden Stellen, Rechnungswert (Formblatt VHL Bayern L1240).
Zusätzliche Nachweise bzw. Erklärungen zu den Eignungsanforderungen, durch Formblatt Anlage 2b zur Angebotsaufforderung zu:
— Nachweis über einen Betriebsleiter nach BOKraft oder vergleichbar (Anlage 2b der Angebotsaufforderung Eigenerklärungen Eignung),
— Nachweis einer Grundqualifikation der Fahrer nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz bei Einsatz von Fahrzeugen größer als 9-Sitzer oder nach den vergleichbaren Rechtsvor-schriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist.
— Angabe des voraussichtlichen Standorts der Fahrzeuge (Betriebshof), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden (Anlage 2b der Angebotsaufforderung Eigenerklärungen Eignung). Dieser Standort muss so gewählt sein, dass die Busse gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung in höchstens 30 Minuten am Einsatzort sein können,
— Angaben welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt werden (Anlage 7 zur Angebotsaufforderung).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe (siehe Anlage 2a der Angebotsaufforderung),
dass gegen ihn keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften vorliegt,
dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften des PBefG bzw. der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen,
dass keine schweren Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten, insbesondere gegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals, vorliegen,
dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften, die im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassen wurden (insbesondere die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Ordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), vorliegen,
dass keine schweren Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften, dabei insbesondere des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, vorliegen,
dass keine schweren Verstöße gegen die abgaberechtlichen Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, vorliegen und dass der Bieter der Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates des Auftraggebers nachgekommen ist,
dass keine schweren Verstöße gegen § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBI I, S. 213) in der jeweils geltenden Fassung vorliegen und dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates des Auftraggebers erfüllt hat,
dass keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und Arbeitsrecht vorliegen,
dass die Verpflichtung von Zahlung von Mindestlohn (§ 19 MiloG) erfüllt wird.
Nachweis über einen Betriebsleiter nach BOKraft oder vergleichbar (Anlage 2b der Angebotsaufforderung Eigenerklärungen Eignung)
— Zur Durchführung der Leistungen sind folgende Rechtsvorschriften zu beachten:
Personenbeförderungsgesetz, BOKraft, StVZO, StVO, DFBus und Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Folgende Unterlagen sind nach Zuschlagserteilung vor dem Leistungsbeginn dem AN vorzulegen, der die Vorlage dem AG schriftlich bestätigt:
— gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV),
— Auskunft aus dem Verkehrszentralregister zu dem Fahrpersonal, das eingesetzt wird (nicht älter als 1 Monat),
— erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1 BZRG für die einzusetzenden Fahrer, das nicht älter als ein Monat sein darf,
— jährliche TÜV-Bescheinigung für jedes Fahrzeug, das zum Einsatz kommen soll,
— ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen aktuellen (nicht älter als 1 Monat) Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO anfordern,
Abschnitt IV: Verfahren
Rott am Inn
Öffnung der Angebote durch zwei Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
[...],
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechtsaller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse,schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung derAkteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondereFabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das Evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlichper E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]