Systemadministration im Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/835/019
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wna-aschaffenburg.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Systemadministration im Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg
Im Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg ist die vollständige Administration des IT-Systems sowohl im Dienstgebäude als auch in den temporären Baubüros und an den Tele-Arbeitsplätzen durch die Beauftragung eines Dienstleisters sicher zu stellen. Die in der Leistungsbeschreibung näher beschriebene Betreuungsleistung ist vor Ort durch mind. 1,5 Personen an fünf Arbeitstagen in der Woche und im Bedarfsfall auch durch mehrere Personen und/oder an Wochenenden bzw. Feiertagen (z. B. bei notwendigen Updates) zu erbringen.
Im Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg ist die vollständige Administration des IT-Systems sowohl im Dienstgebäude als auch in den temporären Baubüros und an den Tele-Arbeitsplätzen durch die Beauftragung eines Dienstleisters sicher zu stellen. Die in der Leistungsbeschreibung näher beschriebene Betreuungsleistung ist vor Ort durch mind. 1,5 Personen an fünf Arbeitstagen in der Woche und im Bedarfsfall auch durch mehrere Personen und/oder an Wochenenden bzw. Feiertagen (z. B. bei notwendigen Updates) zu erbringen.
Verlängerung des Dienstleistungsverstrags maximal zweimalig um jeweils eins weiteres Jahr
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Systemadministration im Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
Postleitzahl: 63743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]